Herscheid. .

Das Umweltministerium in Düsseldorf hat einen neuen Erlass zur Durchführung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserkanälen veröffentlicht. Die darin formulierten Vorgaben fallen moderater aus als die im Herbst vergangenen Jahres.

„Der Gesetzgeber kommt den Bürgern deutlich entgegen,“ so die Bewertung des Leiters der Herscheider Gemeindewerke, Andreas Voit.

Bagatellschäden wie feine Risse an der Oberseite der Abwasserleitung müssen demnach nicht zwingend repariert werden. Für die Sanierung von mittelschweren Schäden an den Abwasserkanälen wird ein Zeitraum von bis zu fünf Jahren gewährt.

Entscheidung trifft
die Gemeinde

Schwere Schäden müssen nach Möglichkeit innerhalb von sechs Monaten behoben werden. In der Herscheider Satzung stehe dafür derzeit noch ein Zeitraum von einem Jahr. „Hier müssen wir prüfen, wie wir diesen Zeitraum angleichen,“ so Voit. Grundsätzlich gilt: Die Entscheidung, ob und wann eine Sanierung erforderlich ist, trifft die Gemeinde – unter Vorbehalt wasser- und bodenschutzrechtlicher Voraussetzungen.

Auch bei den Verfahren der Dichtheitsüberprüfung räumt der Gesetzgeber den Grundstücksbesitzern größeren Spielraum ein: Bislang ist die sogenannte Druckprüfung der Kanäle vorgeschrieben. Nachteil dieser Variante ist, dass Leitungen, die vorher durch Ablagerungen in den Rohren noch dicht waren, durch den hohen Druck undicht werden. Im Normalbetrieb sind die Abwasserleitungen derartigem Druck nicht ausgesetzt.

Grundsätzlich ist bei der Dichtheitsprüfung die jeweils schonendste in Betracht kommende Prüfmethode zu wählen. Dies schließt neben der Druckprüfung und der TV-Inspektion auch die Wasserstandsfüllprüfung (einfache Dichtheitsprüfung) ein. Dem Eigentümer wird bei der Dichtheitsprüfung die Wahlfreiheit zwischen den zur Verfügung stehenden Prüfverfahren eingeräumt.