Nachrodt-Wiblingwerde.
Die gute Nachricht gleich zu Beginn: Bei der Gewerbesteuer erwartet Kämmerin Gabriele Balzukat gegenüber dem Haushaltsansatz eine Mehreinnahme in Höhe von beachtlichen 187.000 Euro. „Mit diesem Geld können wir aber erst rechnen, wenn es Ende des Jahres tatsächlich eingegangen ist“, betonte die Finanzexpertin während der Ratssitzung am Montag.
Dieser Dämpfer kam nicht ohne Grund: Zum einen suchten die Ratsmitglieder verzweifelt nach Finanzierungsmöglichkeiten für die von ihnen zusätzlich eingesetzten 100.000 Euro Straßenreparaturkosten; zum anderen gibt es auf der Einnahmenseite auch wenig erfreuliche Zahlen. So fehlen beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer gegenüber dem Haushaltsansatz fast 297.000 Euro. Ganz leicht rückläufig ist zudem der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer. Zusammen mit dem zusätzlichen Aufwand für die Straßenunterhaltung steht unter dem Strich gegenüber dem Ursprungsplan momentan ein Minus von gut 193.000 Euro.
Angesichts dieser Entwicklung verwundert es nicht, dass die Gemeindeverwaltung an der Erhöhung der Steuerhebesätze auf das vom Land NRW vorgegebene Niveau festhielt. Lassen sich doch so zusätzliche 65.000 Euro einnehmen. Im Haushalt der Doppelgemeinde liegt nur die Steuer für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke mit 224 über der Landesvorgabe. Grundsteuer B (381) und Gewerbesteuer (404) liegen darunter. Die Ratsmitglieder aller Fraktionen mochten dem Wunsch der Verwaltung aber nicht folgen. Sie sprachen sich einstimmig gegen eine Steuererhöhung aus.
Ein gemeinsames Interesse haben Rat und Verwaltung dagegen an der jetzt startenden Verfassungsbeschwerde gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2011. Vorsicht ist aber bei den Verfahrenskosten angesagt. Führt die Klage nicht zum Erfolg, könnten Kosten zwischen 6000 und 10.000 Euro auf die Gemeinde zukommen.
Vor diesem Hintergrund hat der Rat am Montag beschlossen, erst einmal abzuwarten, wie andere MK-Kommunen reagieren.
Widerspruch gegen
Landesbescheid
Neuenrade, so wurde bekannt, macht mit; Menden dagegen ist nicht dabei. Da der Landesbescheid zum Gemeindefinanzierungsgesetz bereits bei der Verwaltung eingegangen ist, muss diesem jetzt fristgerecht innerhalb von vier Wochen widersprochen werden. Das will die Verwaltung in Abstimmung mit dem Rat auch tun, um so den Klageweg offen zu halten. Während der nächsten Gemeinderatssitzung am 18. Juli kommt das Thema dann noch einmal auf die Tagesordnung.