Märkischer Kreis. .
Für Haupt-, Real- oder Gesamtschüler, die das Abitur erreichen wollen, liegt die Messlatte wesentlich höher als für Gymnasiasten. Mit Vieren auf dem Zeugnis gibt es für sie keine Zulassung zur Oberstufe.
Für Kinder von Hartz IV-Beziehern wird allerdings genau das zum Problem: Denn Geld für Nachhilfestunden sieht das Gesetz in diesem Fall nicht vor. Eine Ungerechtigkeit, die bei Schulleitern in ganz NRW auf heftige Kritik stößt.
Das Problem: Wer an einer Haupt-, Real- oder Gesamtschule die Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe erwerben möchte, der braucht einen Leistungsschnitt, der besser als befriedigend ist. Wer aber nur um eine Note besser als Drei kämpft, fällt nicht unter die Förderung des Bildungs- und Teilhabepaketes.
Anders sieht das bei Gymnasien aus. Hier brauchen die Schüler keinen besonderen Schnitt, um in die Oberstufe zu kommen. Sie müssen lediglich versetzt werden – das heißt: Eine glatte Vier in allen Fächern reicht für den Besuch der Oberstufe aus. Gefährden Fünfen die Versetzung, können Gymnasiasten sehr wohl Nachhilfe aus dem Bildungspaket erhalten.
Angebote bisher
kaum nachgefragt
Für die Schulleitervereinigung der Gesamtschulen in NRW ist dies als eine „eklatante Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes“. Die Vereinigung hat sich deswegen bereits an das Schulministerium gewendet und um Abhilfe gebeten.
„Damit wird der Sinn des Paketes verfehlt“, bestätigt auch der Leiter der Lüdenscheider Gesamtschule, Michael Lohr, Allerdings schränkt der Pädagoge ein, dass ihm das Problem bis dahin noch gar nicht bewusst gewesen sei. Dies ist allerdings kein Wunder, denn bislang hat sich noch kein einziger seiner Schüler den Nachhilfebedarf von der Schule bescheinigen lassen.
„Die Umsetzung läuft sehr schleppend“, bestätigt auch seine Kollegin Monika Hahn aus Kierspe. An ihrer Schule wird das Problem mit der Nachhilfe elegant umgangen: Hier fördern engagierte Lehrer die Schüler kostenlos in der Schule.