Uelzen. .
Im Aluminiumwerk am Uelzener Weg kann künftig an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr gearbeitet und produziert werden. Das schriftliche Urteil steht noch aus, aber bei der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen wurde jetzt deutlich, dass die 8. Kammer der Argumentation eines Landwirtes wohl nicht folgt, der gegen die Ausweitung der Betriebserlaubnis geklagt hatte.
Der mit seiner Scholle direkte Anlieger des Werksgeländes sieht seine Nachbarschaftsrechte verletzt und befürchtet Nachteile durch zusätzlich über die Abluftanlage des Werks ausgestoßene Emissionen. Feinstäube, die bei der Produktion entstehen und die auch Spuren von Zink und Kupfer enthalten.
Nach Ansicht der Werksbetreiber in für den Mensch und die Umwelt ungefährlichen Konzentrationen, wie ein vorgelegtes Gutachten belegen soll. Gleichwohl hatte die Aluwerk-Geschäftsleitung ihrerseits vor dem Verwaltungsgericht geklagt.
Mit dem Argument, dass die in der Betriebserlaubnis festgelegten niedrigen Abluftgrenzwerte für Zink und Kupfer überzogen und nicht erforderlich seien. Sie seien teilweise um das Siebzigfache strenger als die Werte, die das Bundesemissionsschutzgesetz vorsehe.
Hintergrund für die Klage ist die durch die Grenzwerte entsprechend häufig nötige Reinigung der Abluftanlage von Staubniederschlägen, damit unvorhersehbar ausgepustete Staubhäufchen nicht die Grenzwerte überschreiten.
Aufwendige Reinigungsmaßnahmen, die entsprechend hohe Zusatzkosten verursachen – und die man im Aluwerk gerne einsparen würde. Hierzu wird es von der 8. Kammer aber offensichtlich auch eine Absage geben. Denn das Verwaltungsgericht machte deutlich, dass es keinen Anlass sieht, die bereits in der (Vorgänger)-Betriebserlaubnis von 2001 festgesetzten Werte zu ändern.
Der noch ausstehende Entscheid aus Gelsenkirchen lässt aber immer noch die Möglichkeit offen, dass sich Werksbetreiber und Landwirt auf andere Weise außergerichtlich einigen.