Uelzen/Gelsenkirchen. .
Vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen treffen sich jetzt zwei direkte Nachbarn: Vertreter des Aluwerks Unna und der Landwirt, dessen Grund und Boden an das Firmenareal angrenzt.
Gleich zwei Verfahren werden in gemeinsamer Verhandlung heute Mittag vor der 8. Kammer des Verwaltungsgerichtes aufgerufen. Denn die Nachbarn klagen zwar beide gegen das Land NRW, aber mit unterschiedlichen Interessen.
Das Aluminiumwerk möchte die Arbeitszeit auf Vollschicht über eine Sieben-Tage-Woche ausweiten können. Dazu muss die erteilte Betriebserlaubnis geändert werden. Denn es sei klar, so Gießereileiter Andreas Bahl, „dass bei Ausweitung der Produktion auch mehr Feinstäube entstehen“. Und bei den hierzu in der Betriebserlaubnis festgeschriebenen Maximalwerten, „die nicht nachvollziehbar sind“, sehen sich die Aluwerk-Verantwortlichen gegängelt.
Denn der vorgeschriebene Grenzwert für das „ungefährliche“ Zink läge für das Aluwerk bei nur 0,1 Milligramm pro ausgestoßenem Kubikmeter Luft. „Andere Schwermetalle haben einen Vergleichswert von fünf Milligramm“, so Rechtsanwalt Christoph Blömer. Werte, die das Aluwerk auch künftig für Zink vorgeschrieben sehen möchte. Und beim Kupfer solle der Grenzwert „wie bei vergleichbaren Betrieben auf 1 Milligramm festgeschrieben werden“, zurzeit liege er für das Aluwerk bei 0,05 Milligramm.
Die Änderungen seien nötig, „um das Aluwerk zukunftssicherer aufzustellen“, argumentiert Gießereileiter Bahl. Denn es müsse bei Zulieferproblemen möglich sein, „auf das Wochenende auszuweichen, um über die eigene Gießerei Schrotte für die Weiterverarbeitung umzuarbeiten und Engpässe auszugleichen“.
Der benachbarte Landwirt hatte schon vor Jahren Einwände gegen die alte Aluwerk-Betriebserlaubnis gehabt. Ein Vergleich ermöglichte schließlich die Produktion. Eine Änderung der Genehmigung will der Nachbar nun per Klage verhindern. Aus seiner Sicht belasten die Schadstoffe im zusätzlichen Abluftstrom seine landwirtschaftliche Fläche so, dass deren Nutzung beeinträchtigt werde.
Eine Ansicht, „die sich weder durch Abluft- noch Bodenmessungen belegen lässt“, so der Standpunkt im Aluwerk .