Werdohl. .

Erstmals nimmt jetzt die evangelische Kirche Stellung zum Fall einer Konfirmandin, die nicht konfirmiert wurde.

Die Eltern des Mädchens hatten Anfang Mai in einem Leserbrief mitgeteilt, dass ihre Tochter nicht konfirmiert werden dürfe, weil sie das Glaubensbekenntnis bei der Prüfung nicht habe vortragen können. Sie sei, so berichteten sie, zu aufgeregt gewesen. Gleichwohl hätten die Prüfer mitgeteilt, dass alle Konfirmanden zur Konfirmation zugelassen seien. Pfarrer Kämper habe sich bei der Entscheidung, das Mädchen doch nicht zur Konfirmation zuzulassen, von der Meinung eines Presbyters beeinflussen lassen.

Pfarrer Martin Kämper, Vorsitzender des Presbyteriums, sieht das anders. Die Konfirmandin habe sich nicht am Prüfungsgespräch beteiligt. Kämper: „So wurde sie gebeten, wenigstens das Glaubensbekenntnis aufzusagen.“

Zentrale Bedeutung

Das Mädchen habe jedoch gesagt, es könne das Glaubensbekenntnis nicht und habe statt dessen einige der zehn Gebote aufgesagt.

Gerade das Glaubensbekenntnis habe jedoch eine zentrale Bedeutung. Pfarrer Kämper: „Die Taufe als Kleinkind, bei der Paten und Eltern stellvertretend das Glaubensbekenntnis sprechen, wird in der Konfirmation dadurch bestätigt, dass die Konfirmanden ihren Glauben mit dem Glaubensbekenntnis vor der Gemeinde bekennen und daraufhin konfirmiert werden.“ Dieser Stellenwert sei mehrfach deutlich gemacht worden.

Am Ende der Prüfung sei zwar die Zulassung zur Konfirmation bestätigt worden, Kämper sei jedoch gebeten worden, sicherzustellen, dass das Mädchen das Glaubensbekenntnis bis zur Konfirmation lerne und ihm im Einzelgespräch vortrage – ein nicht unüblicher Vorgang, so Kämper. Zur „allgemeinen, großen Verwunderung“ habe das Mädchen dies jedoch abgelehnt.

Kämper: „Das Presbyterium bedauert die Vorkommnisse sehr, sieht aber zu seiner Handlungsweise keine Alternative. Kirche kann sich nicht in Beliebigkeit verlieren.“