Essen./Dorsten. .
„Mit wenig Arbeit möglichst viel Geld machen.“ So knapp umriss Richter Martin Hahnemann das Geschäftsmodell des 38-Jährigen, der in der Lippestraße einen Goldhandel betrieb. Zu zweieinhalb Jahren Haft wegen Steuerhinterziehung verurteilte das Landgericht Essen den Angeklagten am Dienstag.
Mit falschen Belegen eines Bekannten hatte der Händler für Gold, Schmuck und Uhren mit seiner Steuererklärung für 2009 rund 400 000 Euro an Umsatzsteuern hinterzogen. Nicht etwa, weil sein Geschäft in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckte, sondern „aus grobem Eigennutz“, wie es Staatsanwalt Koch formulierte.
Vor der Wirtschaftsstrafkammer I a zeigte der Angeklagte sich geständig. Rund fünf Monate saß er in Untersuchungshaft, hatte in dieser Zeit schwere Herzprobleme. Mehrfach, auch als Notfall, kam er in dieser Zeit ins Essener Herzzentrum oder ins Fröndenberger Justizkrankenhaus. Noch am Tag vor dem Prozess hatte er im Herzzentrum gelegen, nächste Woche soll er einen Bypass bekommen. Ob all diese gesundheitlichen Probleme seine Geständnisfreude förderten?
Nach einem Rechtsgespräch erklärte Verteidiger Ralf Büscher, die Anklage sei richtig: „Zur Tatzeit war der Mandant steuerrechtlich nicht optimal beraten. Das hat sich nun geändert.“ Der Angeklagte habe die „Dokumente“ des Bekannten „in die Buchhaltung eingepflegt“. Bewusst habe der Mandant in den Monaten der U-Haft keine Haftprüfung beantragt, weil er sich dem Strafrecht stellen wollte. Fast klang es nach vorauseilendem Gehorsam: „Er hat das Gefühl, irgendwo muss etwas verbüßt werden.“
Staatsanwalt Hans-Joachim Koch fand manche Formulierung des Geständnisses noch zu vage, doch das wurde nachgebessert. Zweieinhalb Jahre Haft beantragte der Ankläger schließlich. Ein Antrag, den die Kammer angemessen fand und dem sie auch folgte. Außerdem hob das Gericht den Haftbefehl gegen den Angeklagten auf.
Richter Hahnemann lobte das Geständnis und hob hervor, dass der Angeklagte bislang nur geringfügig vorbestraft sei. Durch die Haft sei er wegen seiner Herzprobleme auch besonders belastet, bescheinigte ihm das Gericht.