Lüdenscheid. .
Übler Vertrauensbruch: Mit den EC-Karten seiner früheren Verlobten und eines Freundes hatte ein 63-jähriger Lüdenscheider unter anderem Kneipen-Besuche finanziert. Bei Abhebungen hatte er in 18 Fällen einen Teil des Geldes in die eigene Tasche wandern lassen. Gestern stand er wegen Untreue vor dem Amtsgericht.
Beide Opfer hatten dem bis dato unbescholtenen Mann guten Glaubens ihre Scheckkarten inklusive Geheimzahl überlassen. Er hatte für sie Geld geholt, für den schwer kranken Freund auch Medikamente besorgt und Einkäufe erledigt. Keiner von beiden wäre auf die Idee gekommen, dass der hilfsbereite 63-Jährige immer wieder Geld für die eigene Kasse abzweigen würde. Dann war der „Schmu“ aufgeflogen und die bitter enttäuschten Opfer hatten Anzeige erstattet.
Gestern saß der Lüdenscheider auf der Anklagebank. Verlegen räumte er das ein, was der Richter später treffend als große Sauerei bezeichnete. Gegen die Schadenshöhe, die die Anklage mit knapp 3000 Euro beziffert hatte, wehrte sich der 63-Jährige allerdings vehement. So viel sei es nicht gewesen. Er habe stets nur einen Teil der abgehobenen Summen in die eigene Tasche gesteckt.
Schaden auf 1000 Euro geschätzt
Bei den Geschädigten hatte sich die Wut derweil wieder gelegt. Weder die ehemalige Verlobte noch der Freund des Angeklagten wollten sich im Zeugenstand groß zu den Vorfällen äußern. Mittlerweile war wohl Frieden eingekehrt.
Das Gericht schätzte den Schaden letztlich auf etwa 1000 Euro.
Auf Grund des Geständnisses und des straffreien Vorlebens wurde der Lüdenscheider verwarnt und erhielt 900 Euro Geldstrafe auf Vorbehalt – also quasi zur Bewährung ausgesetzt.