Bergkamen/Münster. .

Fast sieben Jahre nach den Misshandlungen an Rekruten in der Freiherr von Stein Kaserne in Coesfeld, in die indirekt auch ein Bergkamener Hauptmann verwickelt war, wird das Verfahren ab dem 12. Mai vor dem Landgericht Münster neu verhandelt.

Geiselnahmeübung

Bereits im März 2008 standen 18 Angeklagte vor Gericht. Unter ihnen auch ein Hauptmann aus Bergkamen, der damals Chef der Kompanie in der Kaserne war. Zwar sitzt er in der neu aufgerollten Verhandlung vor der Münsteraner Strafkammer nicht mehr auf der Anklagebank, dafür droht ihm ein Disziplinarverfahren vor dem Truppendienstgericht der Bundeswehr. Die Ermittlungen dazu laufen.

Hans-Joachim Ahnert, Anwalt des heute 39-jährigen Bergkameners, hofft, dass das Verfahren noch in diesem Jahr vonstatten geht. Ein Ausschluss aus der Bundeswehr müsse sein Mandant zwar nicht befürchten, allerdings müsse er mit einem Beförderungsverbot rechnen. Wegen des Vorfalls vor sieben Jahren wurde der 39-Jährige Hauptmann seither sowieso schon nicht mehr befördert.

Der Bergkamener wurde im März 2008 zu einer Geldstrafe von 7500 Euro verurteilt. Dass er von den Einzelheiten der von ihm genehmigten „Geiselnahmeübung“ gewusst habe, konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Bei der besagten Übung im Rahmen der Grundausbildung sollen im Anschluss an einen Nachtmarsch Rekruten von einigen Ausbildern überfallen und gefesselt worden sein. In einer Verhörsituation wurden manchen Soldaten Stromstößen versetzt, andere von ihren Ausbildern getreten, geschlagen oder mit Wasser bespritzt.

Anwalt Ahnert legte für seinen Mandanten erfolglos Revision vor dem Bundesgerichtshof ein. Die Revision der Staatsanwaltschaft dagegen war erfolgreich. Einige 2008 freigesprochene Soldaten, stehen nun erneut vor Gericht.