Schwerte. .

Gegen den 15-jährigen Schüler, der am Freitag im Bus der Linie Reizgas versprüht hat, wurde eine Anzeige wegen Körperverletzung in mehreren Fällen erstattet.

Geprüft wird auch, ob sich der Jugendliche wegen „gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr verantworten muss“, berichtet Polizeisprecherin Ute Hellmann. Denn es bestand die Gefahr, dass der Busfahrer verletzt und ein Unfall mit unabsehbaren Folgen passieren würde.

Nach den bisherigen Ermittlungen der Polizei soll der Schwerter zu einer Gruppe von vier Jugendlichen gehört haben, die nach oder im Laufe der Sprayaktion durch den Bus gelaufen sind. Als der Busfahrer angehalten hatte, soll der mutmaßliche Täter versucht haben, die Spraydose wegzuwerfen. Dadurch soll er versucht haben, die Tatverdacht von ihm abzulenken.

Rechtlich betrachtet darf ein Jugendlicher mit 15 Jahren ein solches Reizgas besitzen. Nach Paragraph 3,2 des Waffengesetzes ist ihm der Besitz eines „Reizstoffsprühegerätes“, wie es im Juristendeutsch heißt, gestattet.

Vollkommen offen ist derzeit noch, ob auf den mutmaßlichen Täter und gegebenenfalls auch auf die Erziehungsberechtigten Regressansprüche zukommen. Nach Recherchen der WR stellen die Rettungsdienste ihre Kosten den Krankenkassen der jeweiligen Opfer in Rechnung. Sollte dem Jugendlichen nachgewiesen werden können, dass er grob fahrlässig gehandelt hat, gilt es als wahrscheinlich, dass man versucht, von dem Täter Geld zurückzubekommen. Möglicherweise wird man sich auch an die Eltern wenden. Hier wird es um die Frage gehen, ob sie ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben. Unter Umständen wird es zu Gerichtsverfahren kommen, meinte eine Versicherungsexpertin. Die Gesamthöhe der Einsatzkosten dürfte im unteren fünfstelligen Bereich liegen. So waren neun Krankenwagen samt Besatzung, der Rettungshubschrauber Christoph 8 und die Feuerwehr mit mehreren Kräften im Einsatz. Gegebenenfalls wird sich auch noch die Verkehrsgesellschaft Kreis Unna (VKU) zu Wort melden, da nach der Attacke der Busverkehr für über zwei Stunden unterbrochen werden musste.