Werdohl. .

Mit äußerst brutalen Methoden sollen drei Männer versucht haben, Informationen über den Verbleib eines gestohlenen Autos zu erhalten. Sie sollen einen Werdohler verschleppt, massiv bedroht und misshandelt haben. Seit gestern steht das Trio wegen Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung vor dem Hagener Landgericht.

Ende 2006 war es in dem früheren Betrieb eines der drei Angeklagten offenbar zu einem Einbruch gekommen, bei dem Kameras und Laptops gestohlen worden waren. Zwei Wochen später war dann auch noch der Audi A3 des 36-Jährigen verschwunden. Der mutmaßliche Täter soll später bei ihm vorstellig geworden sein. Er wisse nicht, wo der Wagen sei, kenne jedoch Personen, die es wüssten – darunter der Werdohler.

In der irrigen Annahme, der Werdohler wisse tatsächlich etwas, hatten der Autobesitzer, sein Bruder und ein Cousin dem Mann dann in der Nacht auf den 24. Januar 2007 vor dessen Haus aufgelauert. Laut Anklage hatten sie ihn mit vorgehaltener Waffe in ein Auto gezwungen und zunächst in ein Lagerhaus gebracht, wo sich weitere Männer aufgehalten hatten. Bereits während der Fahrt hatten sie ihr Opfer geschlagen, im Lagerhaus hatten sie die Misshandlungen fortgesetzt.

Der Besitzer des gestohlenen Autos beschönigte gestern nichts. „Es war keine freundschaftliche Fahrt – es gab Schläge, als wir ihn gefangen haben.“

Mann erst nach
Stunden freigelassen

Auch hatten sie dem Mann gedroht, ihn in ein Hafenbecken zu werfen. Dort würde er krepieren. Der Bruder des Autobesitzers sagte dazu aus: „Ich habe das gesagt, um ihm Angst zu machen.“

Zuletzt waren sie mit dem Gekidnappten in die Wohnung eines Angeklagten gefahren, hatten ihn auch dort weiter geschlagen. Erst nach Stunden war ihnen aufgegangen, dass der Werdohler tatsächlich keine Ahnung vom Verbleib des gestohlenen Autos gehabt hatte. Also hatten sie ihn laufen lassen. Der Audi war später in Basel wieder aufgetaucht.

Haftstrafen bis zu
zwei Jahren möglich

Gestern begann der Prozess gegen die 27- bis 31-jährigen Männer. Nach einem Rechtsgespräch zwischen Kammer, Anklage und Verteidigung wurden den Männern Strafen zwischen neun Monaten und zwei Jahren in Aussicht gestellt. Die Angeklagten, die bisher entweder gar nicht oder zumindest nicht einschlägig in Erscheinung getreten waren, packten aus. Sie räumten den Vorfall und ihre jeweiligen Beteiligungen ein.