Bergkamen. .

Er habe nicht gewusst, was er da herunterlädt. Nicht bemerkt, dass die Mädchen auf den Fotos weit unter 18 waren. Unglaubwürdig fand das die Staatsanwaltschaft, angesichts der großen Menge an kinderpornografischem Material, das die Polizei bei dem 37-Jährigen sicherstellte.

Auf DVDs und CDs hatte der Bergkamener rund 70 Bilder und 8 Videos archiviert, auf denen Mädchen, zum Großteil jünger als 15, beim Oralsex mit älteren Männer gezeigt wurden. Weitere neun Videos fanden sich auf dem PC des Angeklagten. Auch das Handy wurde konfisziert.

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft stritt der 37-Jährige ab. Er konsumiere gerne Pornos, das stimme wohl, doch mit Kinderpornografie könne er nichts anfangen. Im Gegenteil: Er sei „versehentlich“ auf die betreffenden Seiten gekommen, die Bilder seien „irrtümlicherweise“ gespeichert worden. Die kritischen Nachfragen der Staatsanwaltschaft brachten die Argumentation allerdings schnell ins Wanken, der Bergkamener verstrickte sich in Widersprüche. Im Laufe des Verfahrens räumte er ein, nach einiger Zeit doch gemerkt zu haben, dass die Mädchen auf den Fotos minderjährig waren. „Ich hab die Sachen dann auch sofort gelöscht, aber das scheint nicht funktioniert zu haben“.

Der Angeklagte wog sich in Unwissenheit, sah sich selbst in der Opferrolle. Alles sei gegen seinen Willen auf dem PC gespeichert worden. Doch die archivierten Filme und Bilder auf den DVDs zeichnen ein anderes Bild. Ein Bild, in das auch die eindeutige Internetanzeige passt, die die Ermittler erst auf die Spur des Bergkameners brachte. „Suche tabulose Mutter, möglichst mit kleiner Tochter, zum Schreiben, Flirten und mehr“. Ein Internet-User las den Aufruf und zeigte den Verfasser bei der Polizei an. Mit Hilfe des Internet-Providers ermittelten die Fahnder Name und Adresse des Verfassers und standen schließlich vor der Tür des Angeklagten. Bei der nachfolgenden Hausdurchsuchung wurden der PC des Bergkameners, das Handy und zahlreiche DVDs und CDs konfisziert und anschließend eingesehen.

„Ich hatte zu der Zeit, als die Anzeige geschaltet wurden, gar keinen Computer!“, beteuerte der 37-Jährige, während des Verfahrens weiter seine Unschuld. Doch die Beweislast war erdrückend. In seinem Plädoyer sprach der Staatsanwalt von „unglaubwürdigen Begründungen“. „Außerdem zeige sich der Angeklagte weder reuig noch geständig. 1500 Euro Geldstrafe und eine Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung forderte der Anwalt für den Angeklagten. „Ich bereue ja, was ich getan habe“, versuchte der Bergkamener in seinem Schlusswort die eigene Haut zu retten, „Außerdem habe ich nicht so viel Geld!“.

Richter Martin Klopsch blieb in seinem Urteil unter der Forderung des Staatsanwalts und verurteilte den 37-Jährigen zu 100 Tagessätzen a 10 Euro. Das sichergestellte Material ließ auch den Juristen nicht kalt. „Die Kinder können einem leid tun“.