Lüdenscheid. .

Der Wald ist pulvertrocken wie seit Jahren nicht mehr. Und im Forstamt ist man naturgemäß nervös beim Blick auf die Osterfeuer, die am Wochenende anstehen.

Gestern stand der „Waldbrandgefahrenindex“ für Lüdenscheid noch auf Stufe 2. Zum Wochenende, wenn überall die Stöße angesteckt werden, liegt der Index schon bei 4: Hohe Gefahr. Darüber gibt es nur noch Stufe 5.

Für Forst- und Ordnungsamt ist das Anlass, sehr genau hinzuschauen. Das Feuer des Schäferhundvereins Othlinghausen-Felde, das für Samstag geplant war, wurde gestern abgesagt. Der Abstand zum Wald ist zu gering. 100 Meter müssen es laut Landesforstgesetz sein.

Gefahrenindex
klettert auf Stufe 4

Übertrieben ist das nach Einschätzung von Bernd Schmitt, Leiter des Forstamts Lüdenscheid, gerade zurzeit nicht. Zweige und Laub vom letzten Jahr sind gut durchgetrocknet von Sonne und Wind. „Das brennt wie Zunder.“ Neues Grün ist noch nicht in Sicht. Das macht die Sache gefährlicher als im Herbst, in dem man eigentlich eher die Waldbrandgefahr vermutet.

Daher gilt auch abseits der Osterfeuer die Faustregel für jedermann: „Alles, was mit Feuer zu tun hat, ist im Wald strikt verboten.“ Ab dem 1. März ist das in jedem Jahr der Fall. Daran sollte auch denken, wer einfach nur sein Auto abstellt – auch der heiße Katalysator reicht aus, Gras in Brand zu setzen.

Nicht nur beim Schäferhundeverein hat es im Vorfeld Probleme gegeben. Auch mit einem anderen Veranstalter werde noch verhandelt, weil der Abstand zum Wald nicht stimmt, hieß es gestern auf Anfrage beim Ordnungsamt.

Insgesamt 40 Feuer seien aktuell gemeldet, sagt Ilona Keitmann, bei der die Anzeigen auflaufen. Einige könnten auch heute noch hinzukommen. Die Feuer seien „anzeige-, aber nicht genehmigungspflichtig“. Verstöße geben die Meldepflicht gelten als Ordnungswidrigkeit.

Welche Versicherung zahlt im Schadensfall?

Welche Versicherung zuständig ist, wenn’s brennt, weiß Kurt Nörenberg vom Verband Deutscher Versicherungskaufleute:

Werden Privatpersonen geschädigt, beispielsweise durch Sengschäden an der Kleidung, ist die eigene Hausratversicherung zuständig. Bei Feuern tritt sie als eine Außenversicherung auf.

Wichtig für den Schadenersatz ist, dass Schäden zügig dem betreuenden Versicherungskaufmann gemeldet werden.

Neuere Policen decken Brandlöcher an der Kleidung bis zu 500 Euro ab, wenn der Zusatz Sengschäden vereinbart ist.

Sind das eigene Haus und fest eingebaute Markisen in Mitleidenschaft gezogen worden, ersetzt die eigene Gebäudeversicherung den Schaden in Höhe der Reparatur oder zum Neuwert.

Auch die eigene private Unfallversicherung kann helfen, wenn man verletzt wurde.

Im Übrigen gelten aber klare Regeln. Zwei Personen über 18 Jahre müssen ständig zugegen sein. Und so lange Feuer und Glut vorhanden sind, muss Brandwache geschoben werden. Bei starkem Wind darf das Feuer gar nicht erst angesteckt und bei aufkommenden starken Wind muss es sogar gelöscht werden.

Vorgeschrieben sind 100 Meter Abstand nicht nur zum Wald, sondern auch zu Wohngebäuden und Hochspannungsleitungen. Ein 50-Meter-Abstand gilt zu anderen Gebäuden und Straßen, 25 Meter muss man von befestigten Wirtschaftswegen fernbleiben.

Die weiteren Vorgaben sind ebenfalls eindeutig: Kein Sprit und kein Diesel, kein behandeltes Holz, Altreifen oder Müll. Und ältere Haufen sollten Kleintieren zuliebe vorher umgeschichtet werden.