Lünen. .

Die als Bildungspaket angekündigten „Leistungen für Bildung und Teilhabe“ sind noch längst nicht da angekommen, wo sie hingehören: bei Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen.

Bislang sei erst eine Handvoll Anträge für die bis 1. Januar rückwirkenden Ansprüche eingegangen, so der städtische Fachbereichsleiter Ludger Trepper. Aus diesem Grund ruft die Verwaltung Eltern dazu auf, zeitnah ihre Ansprüche geltend zu machen. Für die Teilnahme an gemeinschaftlicher Mittagesverpflegung werden rückwirkend monatlich 26 Euro gezahlt, zehn Euro monatlich können für soziale und kulturelle Teilhabe beantragt werden. Formulare liegen im Rathausfoyer aus und werden dort auch entgegengenommen und weitergeleitet.

Die Kommune ist allerdings nur für die rund 1000 Kinder und Jugendlichen zuständig, die Anspruch auf Wohngeld oder Grundsicherung haben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohngeldstelle in der 3. Etage des Rathauses (Zimmer 306 bis 311) sowie des Arbeitsbereichs soziale Grundsicherung im Erdgeschoss (Zimmer 44 bis 51) stehen beratend zur Verfügung.

Für diejenigen, die Leistungen nach dem DGB II bekommen, Sozialgeld oder ALG II, ist das Jobcenter zuständig. Dort konnten gestern keine konkreten Zahlen genannt werden, wie viele Anträge bisher eingingen. Am Empfang liegen Infoflyer aus. Ja, sagte eine leistungsberechtigte Besucherin, sie sei im Beratungsgespräch auf das Bildungspaket hingewiesen worden und habe auch gleich einen Antrag für ihren Sohn gestellt.

Zehn Kommunen, zehn Jobcenter und zwei Familienkassen, eine in Ahlen und eine in Dortmund, sind Anlaufstellen für Anträge im Kreis Unna. Der will in Kürze bekannt geben, wie viele Anträge insgesamt bereits gestellt wurden.

Zunächst hatte es geheißen, nur wer bis zum 30. April einen Antrag stellt, bekommt Geld rückwirkend ausgezahlt. Gestern stellte Arbeitsministerin von der Leyen nach massiver Kritik von Wohlfahrtsverbänden und Opposition eine Fristverlängerung in Aussicht. Die SPD im Kreis Unna schlägt vor, sämtliche Anspruchsberechtigten im Einzugsgebiet anzuschreiben und zu ermuntern, sich nicht als Bittsteller sondern als Anspruchsberechtigte zu verstehen. Informationen hält u.a. der Kreis Unna auf seiner Internetseite bereit, www.kreis-unna.de.