Am 1. Dezember 2010 hatte das NRW-Innenministerium die Abschiebung von ethnischen Minderheiten in die Republiken Serbien und Kosova ausgesetzt.
Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich die angespannte wirtschaftliche und soziale Situation in der Winterzeit verschärft, hieß es in dem so genannten „Wintererlass“, der bis zum 31. März gültig war.
Im September hatte das Ministerium die „umfassende Einzelfallprüfung“ bei der Abschiebung angeordnet.
Vor allem das Kindeswohl sei mit zu berücksichtigen. Beurteilt werden muss wie der Flüchtling in Deutschland verwurzelt ist oder welche familiären Bindungen er hat. Geht es um die Schul- und Berufsausbildung, müssen Spielräume laut Erlass zugunsten der Ausländer genutzt werden.