Krefeld/Duisburg.. Die Schreckensbilder der Loveparade in Duisburg gingen ihr nicht aus dem Kopf. Wegen der psychischen Folgen konnte eine Frau aus Kevelaer lange nicht arbeiten gehen. Ihr Arbeitgeber kündigte ihr. Der Fall landete vor Gericht.

Im Streit um die Kündigung einer nach der Loveparade-Katastrophe psychisch erkrankten Frau aus Kevelaer wegen Arbeitsunfähigkeit könnte es zu einer Einigung mit dem Arbeitgeber kommen. Bei einem Schlichtungstermin am Arbeitsgericht Krefeld verständigten sich am Dienstag die beiden Rechtsanwälte zusammen mit dem Gericht auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die Zahlung einer Abfindung in Höhe von 3800 Euro. Diesem Vorschlag müssen nun die beiden Parteien zustimmen.

Die 27-Jährige hatte seit 2007 als Sachbearbeiterin in der Qualitätskontrolle eines Handelsunternehmens für Pharmaprodukte gearbeitet. Als es bei der Loveparade im vergangenen Juli zu einer Massenpanik kam, stand die junge Frau in der Nähe der Treppe, an der mehrere Menschen zu Tode kamen. Während sie körperlich unversehrt blieb, hatte die Frau mit den psychischen Folgen zu kämpfen. Den Versuch, wieder arbeiten zu gehen, brach die 27-Jährige bereits nach einem Tag ab. Danach wurde sie stationär im Krankenhaus behandelt.

Zum 31. März gekündigt

Im Februar kündigte das Unternehmen der Frau wegen dauerhafter Arbeitsunfähigkeit zum 31. März dieses Jahres. Nach Angaben von Rechtsanwalt Markus Bönninghausen ging die Firma von einer langen Erkrankung mit ungünstiger Zukunftsprognose aus.

Gegen die Kündigung hatte die Frau geklagt. Seit Anfang April absolviert sie eine von der Rentenversicherung bewilligte externe Wiedereingliederungsmaßnahme. (dapd)