Kamen. .

Der Wirtschaftsausschuss machte gestern seinem Namen alle Ehre. Es ging nämlich um Wirtschaften, Kneipen und Imbissstuben im Allgemeinen, und um das Nichtraucherschutzgesetz im Besonderen.

Die Grünen hatten diesen Punkt auf der Tagesordnung beantragt, weil die Einhaltung des vor zwei Jahren verabschiedeten Nichtraucherschutzgesetzes ihrer Meinung nach zu lax kontrolliert werde. Die Kamener Verwaltung habe „eine aktive Kontrolle zunächst für unnötig gehalten“ und „die Nichteinhaltung des Rauchverbots toleriert“.

Nach entsprechenden Beschwerden ist die Verwaltung inzwischen aber tätig geworden. 110 Gaststätten und „Imbiss ähnliche Betriebe“ wurden in den vergangenen Woche kontrolliert. „Dabei haben wir in insgesamt 16 Fällen klare Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz festgestellt, eine Vielzahl davon in Gastronomiebetrieben der Innenstadt“, erläuterte Ronald Sostmann gestern im Ausschuss. In all diesen Fällen seien die Betreiber mündlich, aber auch schriftlich auf die Verstöße aufmerksam gemacht worden. „Wir haben sozusagen Abmahnungen verschickt.“

Sostmann kündigte gestern eine weitere Kontrollrunde an und betonte, dass dann „Verstöße gegen die Bestimmungen rigoros geahndet werden“. Dabei könnten dann Bussgeldbescheide bis zu einer Höhe von 1 000 Euro für jede Zuwiderhandlung ausgesprochen werden. Zahlen müssten dies dann die Wirte und nicht etwa die erwischten Raucher.

Das Nichtrauchergesetz des Landes NRW bietet im Gegensatz zu der Regelung anderer Länder der EU, aber auch zu Bayern, soviele Schlupflöcher, dass de facto in Gastwirtschaften weiter gequalmt werden darf. Zum Beispiel, indem Gastronomiebetriebe sogenannte „Raucherclubs“ einrichten. Gäste dürfen sich dann nur in solchen „Kneipen“ aufhalten, wenn sie sich auf einer Liste als Mitglied dieses Klubs eintragen, unabhängig davon, ob sie Raucher sind oder nicht. Dies wird in der Innenstadt unter anderem so im Mocca, im Opera und im En Place praktiziert. Streng genommen müssten die Wirte jeden Tag ihre Gäste daraufhin überprüfen, ob sie Mitglied sind. Außerdem muss der Betrieb am Eingang als Raucherclub ausgewiesen sein.

Andere Gaststätten, wie zum Beispiel „Kümper’s“ haben baulich einen separaten Raucherbereich abgetrennt. Auch in solchen Betrieben müssen zusätzlich Raucher- und Nichtraucherbereiche durch Hinweisschilder gekennzeichnet sein.

Auch das „Unikum“ hat investiert, um weiterhin Raucher bewirten zu können. Der anliegende große Saal wurde durch eine neue Doppeltür abgetrennt, so dass hier nun an einem ebenfalls neuen Tresen ausschließlich Raucher bedient werden. „Das bedeutet freilich auch, dass ich für diesen Bereich neues Personal zum Zapfen anstellen muss“, sagt Inhaber Miro Kosjerina. Die Mühe sollte sich lohnen, denn „70% meiner Kunden sind Raucher“, so der Unikum-Wirt.

Mit einer Verschärfung des Nichtrauchergesetzes hätten viele Kamener Wirte, abgesehen von den Investitionen, die sie in den Sand gesetzt hätten, keine großen Probleme. Marco Russo vom „Kümper’s“ findet: „So, wie es jetzt geregelt ist, ist es nichts Halbes und nichts Ganzes.“ Natalja Wilde vom „Mokka“ geht ohnehin davon aus, „dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis in Gaststätten grundsätzlich gar nicht mehr geraucht werden darf. Wenn es ein flächendeckendes Rauchverbot ohne Ausnahmen gäbe, müssten Wirte einer Nichtraucherkneipe auch nicht um ihren Umsatz fürchten, weil die Raucher in die Kneipe nach nebenan ausweichen.“