Dorsten. .
„Sie haben gewonnen! - Wie, Sie haben gar nicht mitgespielt? Ihre Daten sind aber hier gespeichert! Gut, wenn Sie nicht wollen, dann machen wir die Kündigung fertig. Dazu brauchen wir noch mal eben einen Datenabgleich ...“ - Peng, und schon ist die Falle zugeschnappt. Abzocke im Internet lautete am gestrigen Weltverbrauchertag auch das Thema in der Verbraucherzentrale. „Probleme mit Gewinnspielen erreichen uns immer in Wellenbewegungen. Und gerade jetzt haben Firmen scheinbar wieder etliche Benachrichtigungen in Dorsten versandt“, wissen Mechthild Clever-Schmitz und Ruth Pettenpohl.
Kaum, dass Daten telefonisch - oder auch via Internet - preis gegeben worden sind, erfolgt schon das böse Erwachen beim Blick auf den Kontoauszug. 40, 50 und mehr Euro sind da abgebucht worden. „Viele Bürger meinen ’Wenn ich keine Unterschrift unter einen Vertrag gesetzt habe, ist der nicht gültig’“ klärt Pettenpohl auf. „Das stimmt aber leider so nicht. Allerdings ist zum Abbuchen die Zustimmung des Kontoinhabers erforderlich. Liegt die nicht vor, handelt es sich um Betrug, den man bei der Polizei anzeigen kann und sollte.“
Die Firmen gehen inzwischen äußerst trickreich vor. Daher ist es auf alle Fälle ratsam, bei Gewinnbenachrichtigungen die Kontaktaufnahme zur Verbraucherzentrale zu suchen. Mechthild Clever-Schmitz: „Viele werfen Benachrichtigungen einfach weg. Ebenso Zahlungsaufforderungen, weil sie meinen, es sei telefonisch kein Vertrag zustande gekommen. Irgendwann kommen Inkasso bescheide, das ganze läuft zu hohen Summen auf. Wegducken ist da kein Weg.“ Denn wenn es zu einer Auseinandersetzung vor Gericht kommt, so Clever-Schmitz, dann frage der Richter mitunter auch, wie sich der Betroffene gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr gesetzt habe: „Dann ist „Weggeworfen“ keine gute Antwort.“
Aus diesem Grund hält die Verbraucherberatung entsprechende Infoblätter, vorgefertigte Musterbriefe wie auch Abmahnungsschreiben für aufdringliche Firmen bereit, die sie Ratsuchenden schnell und unkompliziert an die Hand geben kann. Die Verbraucherschützer: „Wenn man weiß, wie, kann man sich auch gegen Abzocker gut wehren.“