Kamen.

Stadtplaner Uwe Liedtke hat im Planungs.- und Umweltausschuss den Entwurf eines Lärmaktionsplanes für Kamen vorgestellt. Eingeflossen sind darin die Ergebnisse der zweiten Bürgerbeteiligung, die Ende vergangenen Jahres stattfand.

Das vom Aachener Planungsbüro Richter-Richard erarbeitete 125 seitige Dokument soll nun in den Fachgremien und im politischen Raum diskutiert werden, bevor der Rat in seiner Juli-Sitzung abschließend entscheidet.

Stadt unterschreitet
Landesempfehlungen

In dem Aktionsplan werden detailliert Verursacher und örtliche Schwerpunkte von Lärm benannt (Autobahnen, Eisenbahn, Pkw- und Lkw-Verkehre, Fluglärm etc.) und Strategien zur Lärmreduzierung aufgezeigt.

Der Lärmschutzplan soll letztlich ein Handlungsleitfaden sein, um die von der EU festgelegte „EG-Umgebungslärmrichtlinie“ zu erfüllen. Ziel der Stadt Kamen ist es dabei Lärmhöchstgrenzen von 65 db am Tag und 55 db bei Nacht nicht dauerhaft zu überschreiten, um so gesundheitliche Beeinträchtigungen von betroffenen Einwohnern zu vermeiden. Damit geht die Stadt über die Empfehlungen des Landes (70 bzw. 60) hinaus. Allerdings, und das steht ausdrücklich in diesem Papier, löst „das Überschreiten dieser Grenzwerte die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes durch die Stadt aus, ein Rechtsanspruch betroffener Anwohner auf bestimmte Lärmminderungsmaßnahmen lässt sich daraus aber nicht ableiten“.

Gleichwohl sind Maßnahmen geplant oder denkbar, um den Lärm deutlich zu senken. Konkret heißt das für folgende im Lärmaktionsplan dargestellten Untersuchungsabschnitte:

Bundesautobahn A2: Geschwindigkeitsbegrenzung nachts für Pkw und Lkw von 120/80 km/h auf 100/60 km/h.

Kamener Kreuz: Lärmschutzwall (nordwestlicher Quadrant)

Hochstraße (B 233): Lärmarmer Fahrbahnbelag (Sanierung 2012).

Lünener Straße (B61): Geschwindigkeitsbegrenzung ganztags von 50 auf 30 km/h. Außerdem Lkw-Nachtfahrverbot.

Westring/Nordring (B61): Geschwindigkeitsreduzierung ganztags von 50 auf 30 km/h. Alternativ: Lärmarmer Fahrbahnbelag (Sanierung 2011/12).

Hammer Straße (B 61): Geschwindigkeitsbegrenzung ganztags von 50 auf 30 km/h, in Teilbereichen von 70 auf 50 km/h.

Dortmunder Allee (L 663): Geschwindigkeitsbegrenzung ganztags von 70 auf 50 km/h in Teilbereichen, ansonsten durchgängig ganztags von 50 auf 30 km/h. Alternativ: Lärmarmer Fahrbahnbelag.

Heerener Straße (L 663): Geschwindigkeitsbegrenzung ganztags von 70 auf 50 km/h in Teilbereichen.

Unnaer Straße: Geschwindigkeitsbegrenzung ganztags von 50 auf 30 km/h.

Bahnstrecke: Umsetzung Lärmsanierung durch die Deutsche Bahn (Schallschutzwände).

Darüber hinaus arbeitet die Verwaltung an Lösungen, den Lkw-Verkehr im Bereich Lünener Straße/Unnaer Straße aus dem Stadtgebiet herauszuhalten.