Kreis Unna. .

In diesem Jahr hat die Polizei im Kreis Unna an den Karnevalstagen bei kreisweiten Alkoholkontrollen insgesamt 667 Autofahrer überprüft. Bei 130 Personen bestand der Verdacht, dass sie vor Fahrtantritt Alkohol konsumiert hatten, bei einer war es tatsächlich so.

Lediglich in einem Fall ergab der Atemalkoholtest eine Überschreitung des Toleranzwertes. Der Betroffene hat mit Bußgeld, Fahrverbot und vier Punkten im Verkehrszentralregister zu rechnen.

Nach wie vor gilt Alkohol - insbesondere bei Verkehrsunfällen mit schweren Folgen (Personen- und / oder hoher Sachschaden) - als eine Hauptunfallursache. Wer sich unter Alkoholeinfluss ans Lenkrad setzt, riskiert nicht nur seinen Führerschein, sondern gefährdet sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer, heißt es in dem Polizeibericht.