Plettenberg. .

Ist die achtjährige Münsterländer-Hündin Dina von Hans-Jürgen Friese aus der Papenkuhle durch das Gift von im Schulzentrum Böddinghausen ausgelegten Rattenködern verendet?

Eindeutig kann Friese diese Frage nicht beantworten. Gleichwohl wirft er der Stadtverwaltung vor, im Vorfeld der seit Ende Januar laufenden Rattenbekämpfungsaktion nicht über die Presse darauf hingewiesen zu haben.

Die Tragik des Falls Dina, bei der ein Tierarzt eine Vergiftung durch Rattengift diagnostiziert hat, be­dauert Schädlingsbekämpfer Robert Zydek zu­tiefst. Trotzdem behauptet der Profi aus Nachrodt-Wib­ling­werde, der die Köder ausgelegt hat: „Es ist ausgeschlossen, dass sich ein Hund an meinen Ködern vergiftet.“

Nur 0,0005 Prozent
Giftanteil im Köder

Bei den im Schulzentrum verwendeten elf Köderboxen handele es sich um absolut vandalismusgeschützte Kästen aus doppelwandigem, massivem Stahl, die sich selbst mit rohester Gewalt nicht öffnen ließen. „Das Sicherste, was derzeit auf dem Markt ist“, bestätigt Marco Becker, Großhändler für Schädlingsbekämpfungsmittel.

Becker und Zydek halten es für „unmöglich“, dass ein Hund seine Schnauze durch eines der beiden Löcher mit einem Durchmesser von 6 cm stecken und am Köder lecken könne. In der Mitte der 31 cm langen Box befinde sich ein Kasten mit einem darin verdrahteten Köder – für Ratten zugänglich, für Hunde uner­reichbar. Zwar reagiere jeder Hund unterschiedlich em­­pfindlich auf Rattengifte, doch sei nachgewiesen, dass bloßes Lecken am Giftköder (in Wachs gegossenes Getreide mit 0,0005 % Giftanteil) nicht zum Tode eines Hundes, ge­schweige denn eines Menschen führe. „Selbst wenn ein Hund eine vergiftete Ratte fressen würde, reicht die Dosierung dafür nicht“, so Becker.

Die Stadt sei nicht zu öffentlichen Hinweisen auf Schädlingsbekämpfungen verpflichtet, sagt der im Rathaus zuständige Matthias Steinhoff, selbst Hundebesitzer und traurig über Dinas tragischen Tod. Die Anbringung der in 8er-Dübeln verschraubten und mit Warnhinweisen gekennzeichneten Boxen sei kontrolliert und eine von Rowdys aus der Wand gerissene (aber nicht geöffnete bzw. beschädigte) Box sofort wieder ordnungsgemäß angeschraubt worden.

Schädlingsbekämpfung
eine Gesetzespflicht

Steinhoff sieht im Schulzentrum wegen achtlos weggeworfener Essensreste eine massive Rattenplage und rechtfertigt die Maßnahme daher. „Rattenbekämpfung ist für die Stadt eine übers Jahr durchgängige Aufgabe, findet aber in der Regel im Kanalnetz statt, wo es keiner sieht“, so Steinhoff. Maßnahmen wie in Böddinghausen künftig öffentlich anzukündigen, will er nun abwägen. „Denn die Sache hat zwei Seiten: Der Hinweis für Halter von Haustieren ist das eine. Andererseits rufen wir damit stets auch Vandalen und Fallendiebe auf den Plan.“

Hans-Jürgen Friese würde eine Ankündigung im Sinne aller Tierhalter nach seiner jüngsten Erfahrung jedenfalls be­grü­ßen. Rechtliche Schritte gegen die Stadt ziehe er aber nicht in Erwägung, betont er.

Dafür müsste er auch nachweisen, welcher Wirkstoff zum Tode seines Hundes ge­führt habe und ob es sich um das in Böddinghausen verwendete Rattengift handele, sagt Kreisveterinär Dr. Dieter Sinn. Verdachtsdiagnosen ließen keine Schlüsse zu. Schließlich sei Rattengift in unterschiedlichster Form zur privaten Anwendung überall frei im Fachhandel erhältlich: „Da darf man getrost bezweifeln, dass das jeder fachgerecht auslegt.“ Zur Schädlingsbekämpfung seien Kommunen gesetzlich verpflichtet. „Und vom Profi geschieht das in der Regel ordnungsgemäß­.“