Brambauer. .

Das Nachspiel zum Kreisliga-Derby am Ostermontag 2010 vor der Einzelrichterin wegen gefährlicher Körperverletzung (wir berichteten) endete gestern für die damalige Nr. 10 des BV Brambauer III mit einem Freispruch zweiter Klasse, weil die Belastungszeugen des BV Lünen offensichtlich unter Gedächtnisschwäche litten.

Der Staatsanwalt stellte ihnen unverhohlen ein Armutszeugnis aus und nannte die Aussagen „dürftig“. Sie standen teilweise im krassen Widerspruch zu den Ergebnissen ihrer polizeilichen Vernehmung. Da blieb dem Ankläger nichts anderes übrig, als das Prinzip „Im Zweifel für den Angeklagten“ heranzuziehen, weil nicht lupenrein zu klären war, ob er damals den Torwart an den Kopf und zu Boden geschlagen hat.

Der 28-jährige Angeklagte, der jetzt beim Lüner SV spielt, bestritt von Anfang an, in dem Tumult nach dem hektischen Spiel, das 4:4 endete, geschlagen zu haben, obwohl -- so Richterin Beatrix Pöppinghaus – nach Aktenlage einiges gegen ihn sprach.

Aber Aktenlage hin und Aussagen her: Der Torwart (24) will zwei Schläge von BVB-Spielern bekommen haben. Einen von der Nummer 10 und zwar von links, den Spieler hat er zwar nur von hinten gesehen, aber die Rückennummer. Für den Staatsanwalt ein „Salto rückwärts“, denn laut Polizei waren die Schläge von hinten gekommen. Sein 22-jähriger Bruder will auch den Haken gesehen haben.

Der dritte Zeuge belastete die Nr. 10 ebenfalls, hatte bei der Polizei aber ganz was anderes erzählt und fing sich die Warnung vom Staatsanwalt ein, eventuell eine falsche Anschuldigung zu begehen. Der nächste Zeuge brachte den Ankläger so richtig auf die Palme. Hatte der Spieler die Schläge im Polizeiprotokoll noch konkret den Spielern Nr. 10 und Nr. 3 zugeordnet, verließ ihn im Gericht das Gedächtnis und er war sich plötzlich „gar nicht mehr so sicher“. Die Zeugen des BVB wollten Richterin und Staatsanwalt gar nicht mehr hören. Verteidiger Guido Grolle hatte nach dem Antrag auf Freispruch ein leichtes Spiel, auch er sah „alles im Nebel“ und die Richterin sprach milde von einem „schlechten Eindruck“, den die Zeugen gemacht hätten. Bei der Polizei sei alles klar gewesen und nach den Aussagen seien alle „irgendwie dabei gewesen“. Die Kosten zahlt die Landeskasse.