Plettenberg. .

Das Jahr 2011 ist das Jahr des Zensus. Ab dem 9. Mai findet für die Dauer von etwa 12 Wochen die registergestützte „Volkszählung“ statt.

Dafür werden noch Helfer gesucht, die als speziell geschulte Interviewer etwa zehn bis zwölf Prozent der Einwohner in ihren Wohnungen aufsuchen und befragen.

Diese müssen volljährig sein und über gute Deutschkenntnisse verfügen. Mobilität, telefonische Erreichbarkeit und Freude an der Kommunikation werden gleichfalls vorausgesetzt.

Die Interviewer, die in Plettenberg an den beiden Schulungsterminen am 18. und 26. April, jeweils ab 17 Uhr im Rathaus Grüne Str. 2, Sitzungssaal 002 geschult werden, erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung. Für jeden ausgefüllten Erhebungsbogen bekommen sie 7,50 Euro.

Wenn die zu befragenden Personen den Bogen selbst oder online ausfüllen wollen, erhalten die Interviewer für die Übergabe 2,50 Euro. Es sind mindestens zwei Befragungsversuche zu unternehmen.

Bewerbungen nimmt die Erhebungsstelle des Märkischen Kreises, Rathausplatz 25, 58507 Lüdenscheid, Tel. 0 23 51/67 81 60, E-Mail zensus-mk@maerkischer-kreis.de gern entgegen.

Schulung vorab

Die Teilnahme an der Schulung ist Voraussetzung für die Tätigkeit als Interviewer. Auf der Schulung werden die Interviewer mit der Thematik und dem Ablauf der Interviews vertraut gemacht. Hier bekommen sie neben einem Interviewer-Ausweis auch alle Unterlagen ausgehändigt, die zur Erhebung erforderlich sind. Musterschreiben erklären die Handhabung und erleichtern damit die Einarbeitung.

Bei der Schulung erhalten die Interviewer auch Informationen zu ihren Erhebungsbezirken. Die Einteilung der Erhebungsbezirke erfolgt nach Möglichkeit wohnortnah, kann aber nicht immer gewährleistet werden. Die Verteilung der Bezirke erfolgt durch die Geschäftsstelle und ist verbindlich.

Um die landläufige Befürchtung des Missbrauchs ausschließen zu können, müssen die Interviewer eine gesetzlich geregelte Selbstauskunft abgeben. Des Weiteren werden die Interviewer in einer Verpflichtungserklärung natürlich auch zur Verschwiegenheit verpflichtet.