Unna. . 330 Kinderpornos hat die Polizei auf dem PC eines vierfachen Vaters (37) aus Unna gefunden. Der Richter attestierte ihm eine “gewisse Veranlagung“ und warf ihm vor, sein Tun zu verharmlosen. Der Angeklagte kam mit einer Bewährungsstrafe davon.

Er habe ein nur „halbherziges Geständnis“ abgelegt und sich auch „in keiner Weise mit der Tat auseinandergesetzt“, so die Staatsanwaltschaft, die eine achtmonatige Haftstrafe forderte. Richter Manuel Ginzel attestierte dem 37-jährigen Mann aus Unna „eine gewisse Veranlagung“ und dass er sein Tun „verharmlose“.

Dennoch kam der Vater von vier eigenen und angenommenen Kindern wegen Verbreitung kinderpornografischer Filme gestern mit einer Freiheitsstrafe (ein Jahr, vier Monate) auf Bewährung davon. Er habe halt „nur das Suchwort Porno eingegeben“, und sei so an „diese Filme geraten“, nuschelt der herausgeputzte Biedermann mit dem gescheitelten Haar und einem pinkfarbenen Streifen-Schlips.

E-Mail-Verkehr mit gleichgesinnter Frau

Mit Hilfe seines Anwaltes will er Gericht und Staatsanwaltschaft glaubhaft machen, dass er seinen Heim-PC eigens so programmiert haben will, dass niemand etwas von seinen 330 Pornos hat herunter laden können.

Die Ermittler schütteln mit dem Kopf und wissen besser, was sie auf dem Mini-Tower des gelernten Netzwerk-Technikers gefunden haben, der bei der Hausdurchsuchung im April 2010 noch auf dem Lande bei seiner Mutter wohnte: Gewaltpornos mit Kindern, Streifen mit schlagenden und peitschenden Frauen, die sich zu Tode quälen, und einen eifrigen E-Mail-Verkehr mit einer gewissen, ganz offensichtlich auch an Kinderpornografie interessierten „Weißen Lady“.

"Nur mal angeklickt und nichts dabei gedacht.“

Sich selbst empfiehlt der Familienvater darin als geübter Kinderschänder und sieht mit der Lady eine entsprechende gemeinsame Zukunft. Vor Gericht hörte sich das alles jetzt ganz anders an. „Es war reine Neugier, um es mal gesehen zu haben“, sagt der PC-Experte: „Die Inhalte konnte ich gar nicht sehen“ und „ich hab‘ da nur mal angeklickt und nichts dabei gedacht“.

Sein Anwalt, selbst Vater einer Tochter, fügte an, dass sein Mandant schließlich „nur Mensch und Nutzer eines frei zugänglichen, legalen Netzwerkes“ gewesen sei. Der Angeklagte sei aber auch Vater von Kindern, und seine Frau habe ihn mit dem Wissen der gegen ihn laufenden Anklage noch Tage vor Weihnachten geheiratet.

„Hier ist nicht die Moral des Einzelnen entscheidend, sondern rein die strafrechtliche Bewertung“, so der Anwalt. In diesem Zusammenhang sei nicht die Frage zu vergessen: „Wie bestrafe ich die, die so etwas herstellen.“

Sein Mandant jedenfalls ging gestern als freier Mann aus dem Amtsgericht und hat lediglich noch 2 500 Euro Strafe an eine Grundschule zu zahlen.