Werdohl. .

Der Vermittlungsausschuss hat am Mittwoch die Hartz-IV-Reform gebilligt. Der Bundesrat soll sie am Freitag beschließen. Die WR-Redaktion gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen, die sich Betroffene in Werdohl stellen.

Was ist, wenn Kinder Leistungen aus dem geplanten Bildungspaket benötigen?

„Wir nehmen schon Anträge entgegen“, sagt dazu Renate Holke, Bereichsleiterin im Jobcenter MK. Vereinzelt seien bereits Anträge eingegangen und gesammelt worden. Die Anträge würden alle beschieden, sobald die Gesetzesänderung durch ist, die Leistungen rückwirkend bis zum 1. Janaur erstattet. Es sei noch nicht geklärt, in welcher Form dies geschieht, ob als Gutschein oder Bargeld.

Wie und wo kann man Anträge stellen?

Zuständig ist das örtliche Jobcenter, die frühere Arge. Auf Wunsch können sich auch die Städte beauftragen lassen. Zeitweise gab es bereits Formularanträge. „Es gehen aber auch frei formulierte Anträge ein“, so Holke. Dabei ging es bisher meist um die Übernahme der Kosten für Mittagsverpflegung, von Vereinsbeiträgen oder von Lernförderung.

Was ist mit der Erhöhung der Hartz-IV-Regelleistung?

Auch die Regelleistung sollen die Betroffenen rückwirkend erhalten. „Aber zum 1. März passiert das nicht mehr“, weiß Renate Holke. Für die verwaltungstechnische Um­setzung sei die Zeit zu knapp.

Der Bund will bei der Finanzierung seinen Anteil an den Kosten der Unterkunft für Langzeitarbeitslose erhöhen – wie stark entlastet dies die Stadt?

Laut Werdohler Sozialamt werde sich die Entlastung zunächst nur auf den Kreishaushalt auswirken; der Märkische Kreis trägt die Unterkunftskosten über die Kreisumlage. Eine Entlastung des städtischen Haushalts sei erst dann zu erwarten, wenn „der Kreis die Entlastung an die Städte weitergibt“, hieß es dazu gestern aus dem Rathaus.

Darüber hinaus will der Bund auch die Kosten der Grundsicherung übernehmen – entlastet dies die Kommune?

In Werdohl gibt es laut Sozialamt 152 laufende Fälle der Grundsicherung, dahinter verbergen sich rund 200 Menschen. Die Kosten trägt der Märkische Kreis (bis 2019: 16 Mio. Euro) ebenfalls über die Kreisumlage. Die Frage, wie etwa Werdohl entlastet würde, stelle sich nicht, hieß es am Mittwoch aus dem Kreishaus. Hintergrund: Obschon von der Bezirksregierung empfohlen, sei im Entwurf für den Kreishaushalt 2011 keine Erhöhung der Kreisumlage vorgesehen. Dies komme den Kommunen bereits zugute. Der Kreis aber fahre dadurch ein Defizit von 17,5 Mio. Euro – wenn der Kreistag zustimme.