Dorsten. .

„Junge Leute müssen sich im Klaren darüber sein, dass sie Waffen nicht ohne Erlaubnis besitzen dürfen.“ Denn: Was für Folgen der Verstoß gegen das Waffengesetz haben kann, ist vielen nicht bewusst“, erläuterte Gerhard Weinreich vom Polizeipräsidium Recklinghausen gestern bei einer Infoveranstaltung den Schülern des Paul-Spiegel-Berufskollegs.

Zum zweiten Mal hatte Schulleiter Norbert Weber die Ordnungshüter ins Kolleg eingeladen, um dort mit den Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Rahmen des Projektes „Sicheres Dorsten“ ins Gespräch zu kommen.

Das aktuelle Waffenrecht ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund des verheerenden Amoklaufes in Winnenden ein brisantes Thema.

Zunächst einmal präsentierte Gerhard Weinreich via Power-Point-Präsentation die umfangreiche Bandbreite von Waffen: Angefangen beim Messer über Elektroschocker und Knüppel bis hin zum Luftgewehr. Viele Menschen wissen gar nicht, welche Waffen erlaubt sind, welche sie besitzen dürfen und was das heutige Waffengesetz vorschreibt. So sind Butterfly-Messer in Deutschland beispielsweise komplett verboten. Wer im Besitz einer solchen Waffe ist, macht sich strafbar, erklärte Gerhard Weinreich den Schülern.

Auch ist der Unterschied zwischen Spielzeugwaffen und scharfen Waffen auf anderthalb Meter nicht zu unterscheiden, machte der Referent deutlich. Seine Behauptung veranschaulichte er anhand von einem Beispiel: Zwei Jugendliche, mit Spielzeugwaffen ausgestattet, hielten einen Streifenwagen an und wollten die Polizisten auffordern aus dem Wagen zu steigen. Aus diesem Spiel hätte in der Realität schnell ernst werden können: Die Polizisten hätten auf Anhieb den Unterschied zwischen echter und Spielzeugwaffe nicht ausmachen können.

Wichtig war Weinreich zudem auch der Hinweis, dass Messer, Hieb- und Stoßwaffen, Luft- und Schreckpistolen sowie Elektroschocker in der Regel ein Prüfkennzeichen besitzen müssen. Darüber hinaus gibt es strenge Gesetzesauflagen, welche Waffe wo und wie aufbewahrt wird und wo sie angewendet werden darf.

Selbst Pfefferspray, so Gerhard Weinreich, ist nicht so harmlos, wie mancher denken mag. Wird es ohne Prüfkennzeichen ver- und gekauft, kann eine Verteidigung damit schnell zur Straftat werden. Der Inhalt kann zu gesundheitlichen Schäden führen. Auch die Folgen eines Elektroschockers ohne entsprechende Markierung können lebensgefährlich werden.

Zum Schluss der Veranstaltung machte Gerhard Weinreich den Schülern noch einmal deutlich klar, dass der Besitz einer Waffe ohne Waffenschein ernsthafte Konsequenzen für den Besitzer haben kann. Das Strafmaß kann da von Geldstrafe bis hin zu drei Jahren Haft reichen. Darunter fällt selbst der Transport einer Waffe. Und auch die sichere Aufbewahrung. Wie schnell es passieren kann, dass jemand unbefugt an eine Waffe gelangt, zeigte der Amoklauf in Winnenden.

Das Projekt „Sicheres Dorsten“ ist sinnvoll, da man über Waffen und Strafen viel erfährt. Ich kann mir vorstellen, dass manche Waffen mit sich führen. Ich erhoffe mir mehr Sicherheit an der Schule und würde meinen Lehrern mitteilen, wenn ich wen mit einer Waffe sehen würde.

Ich finde es gut, dass man aufgeklärt wird. Ich könnte einigen zutrauen, eine Waffe mit sich zu führen. Ich möchte beruflich zur Bundeswehr und deshalb hat mich das angesprochen. Wenn ich mitbekomme, dass jemand eine Waffe besitzt, würde ich ihn ansprechen.