Rees/Emmerich. .

Es war ein schweres Urteil, dass Richterin Waltraud Wacker gestern zu fällen hatte. Es galt einem Ehemann, häusliche Gewalt nachzuweisen. Was sich trotz zahlreicher Zeugen nicht belegen ließ. Der Ehemann und sein Vater, der wegen Beleidigung der Schwiegertochter mitangeklagt war, wurden freigesprochen.

Der 40-jährige Kosovare war vor drei Jahren mit seiner Frau und drei Kindern nach Rees gezogen. In den vergangenen zwölf Jahren war es zwischen beiden immer wieder zu Streit gekommen. Meist ging es um Geld, das er ihr kaum überließ, lieber besuchte er die Spielhalle.

Die zahlreichen verbalen Auseinandersetzungen erlebten auch die Nachbarn mit, von denen einer gestern als Zeuge gehört wurde. Seine Familie war es auch, die die Polizei alarmierte, als die Ehefrau am 6. August aus der Wohnung stürzte. Bei einem Streit habe sie der Ehemann mit dem Kopf gegen die Wand gestoßen; sie sei kurz bewusstlos gewesen. Das sah der Ehemann anders. Seine Version: Seine Frau habe mit einer Flasche und einem Glas nach ihm geworfen. Da sei der Streit eskaliert, sie sei gegen die Wand gestolpert.

Anzeige erstattet

Dass man sich gegenseitig mit Schimpfworten angegriffen habe, gab er zu. Nach diesem Vorfall hatte sich die Ehefrau, eine Marokkanerin, an die Bezirksbeamtin gewandt und Anzeige erstattet. Polizeibeamte hatten daraufhin erst mit der Ehefrau, dann mit dem Ehemann gesprochen. Gegen den Ehemann wurde ein Wohnungsverweis ausgesprochen. Die Ehefrau wollte in ein Frauenhaus ziehen.

Tage später hatte eine Zeugin die Ehefrau auf der Flora­straße liegend angetroffen. Unverletzt. Nach Aussage der Ehefrau habe der Mann sie auf der Straße abgefangen und gedroht, ihr Leben sei in Gefahr, wenn sie die Anzeige nicht zurückziehe. Hier hatte sich auch der Vater eingemischt und sie bedroht.

Klima der Unterdrückung

Die Zeugin, die als Nebenklägerin auftrat, war gestern nicht in der Lage, ihre Vorwürfe eindeutig zu belegen. Denn kein Zeuge konnte körperliche Gewalt belegen. Auch hatte sie erst 14 Tage nach dem Vorfall einen Arzt konsultiert, der nichts feststellen konnte. „In der Familie herrscht ein Klima der Unterdrückung und Einschüchterung, das letztendlich in Gewalt mündet“, so die Einschätzung des Staatsanwaltes. “Ich glaube der Ehefrau und fordere 60 Tagessätze à 40 Euro für den Ehemann, 30 Tagessätze à zehn Euro für den Vater. „Ich habe kein gutes Gefühl“, so die Richterin bei der Urteilsbegründung, „aber die Angaben der Ehefrau seien zu widersprüchlich und reichen für eine Anklage nicht aus.“