Altena. .

In seiner chaotischen Wohnung war einem 28-jährigen Altenaer das Portemonnaie inklusive Geld und Ausweis „abhanden“ gekommen. Er glaubte an einen Einbruch und rief die Polizei. Jetzt stand er wegen „Vortäuschens einer Straftat“ vor dem Amtsgericht.

Am 9. November hatte sich der Altenaer an die Polizei gewandt und behauptet, jemand habe seine Wohnungstür aufgebrochen. Die Beamten vor Ort suchten vergebens nach Einbruchspuren. Konsequenz: Das vermeintliche Opfer bekam selbst ein Verfahren an den Hals.

Am Donnerstag saß der junge Mann, der nach jahrelangem Alkohol-, Drogen- und Tablettenmissbrauch bereits Rentner ist, auf der Anklagebank. „Es ist einfach ein Missverständnis“, beteuerte er. Bereits zuvor sei seine Tür mehrfach aufgebrochen worden. Er habe sich nie getraut, Anzeige zu erstatten. An dem Tag sei ihm das Portemonnaie in seinem Chaos wohl irgendwo zwischen gerutscht.

„Ich hatte vorher auch fett einen gebechert“

Er habe tatsächlich geglaubt, es sei bestohlen worden. Später habe er die Geldbörse wieder gefunden. Überhaupt: „Ich hatte an dem Abend vorher auch fett einen gebechert.“

Der Polizeibeamte vor Ort bestätigte das Chaos in der Wohnung, bezeichnete den Zustand auf Nachfrage als „ekelig“. Seine Kollegin gab im Zeugenstand an, sie könne sich durchaus vorstellen, dass der Altenaer tatsächlich an einen Einbruch geglaubt habe.

Staatsanwalt Christian Klose sah den Vorwurf nicht als bestätigt an. Ein Versehen könne nicht ausgeschlossen werden. Zudem habe sich der Angeklagte in dem Moment in einem verwirrten und alkoholisierten Zustand befunden. Klose beantragte einen Freispruch. Der Richter sah das ähnlich. „Wir können nicht feststellen, dass er bewusst eine Falschanzeige erstattet hat“, erklärte Richter Dirk Reckschmidt.