Dorsten. .

Der Kreis und seine zehn Städte haben gute Chancen, die Klage vorm Verfassungsgericht NRW gegen die Gemeindefinanzierung in größten Teilen zu gewinnen. Mit dieser Einschätzung kehrte Kämmerer Wolfgang Quallo in dieser Woche von einer Besprechung der Finanzexperten im Kreis zurück.

Den ersten von drei Klagegründen – unzureichende Anrechnung von besonderen Soziallasten in einzelnen Städten – habe das Land mit der Finanzplanung für 2011 bereits anerkannt und die Zuweisungen für betroffene Städte erhöht. „Den Punkt haben wir schon gewonnen“, urteilt Wolfgang Quallo mit Blick auf das Klageverfahren.

Für Punkt zwei – das Land schüttet zu wenig Geld an die Kommunen aus – gibt es ein möglicherweise wegweisendes Urteil aus Rheinland-Pfalz. Dort hatte eine Gemeinde mit den gleichen Argumenten Verfassungsbeschwerde eingelegt und Recht bekommen. Quallo: „Dieses Urteil passt sehr gut in unsere Argumentation. Das Land darf danach im Finanzausgleich nicht nur horizontal reagieren, also durch Verschiebung von Mitteln zwischen den Städten, sondern muss auch vertikal reagieren durch eine Erhöhung der Zuweisungen insgesamt.“

Der Kämmerer ist sicher, dass das Gericht auch überzeugt werden kann von teils aberwitzigen Folgen der Kreisfinanzierung durch die Kommunen – Punkt drei der Klage. Die höheren Zuweisungen an Städte mit vielen Hilfsempfängern etwa verpuffen weitgehend, weil das Geld dem Kreis teilweise wieder abgezogen wird und er es sich per Umlage bei den Städten wiederholt. Trotz Besserstellung in 2011 verliert Dorsten so unterm Strich 300 000 Euro.

Die Erwiderung der (neuen) Landesregierung auf die Klageschrift (eingereicht noch unter schwarz-gelb) liegt seit Ende 2010 vor. Quallo rechnet damit, dass es im Sommer eine erste Erörterung vor dem Richtertisch geben wird.