Landtag und Landesregierung teilen die Einschätzung, dass das System der Gemeindefinanzierung grundlegend reformiert werden muss.
Der Landtag hat am 29. Oktober mit den Stimmen von SPD, Grünen und CDU festgestellt: „Städte, Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände sind außerstande, die explodierenden Soziallasten weiterhin zu schultern.“ Vor diesem Hintergrund hat der Landtag beschlossen: „Der Bund muss sich ab 2011 zur Hälfte am Aufwand für die Soziallasten beteiligen.“
Geschehen ist seither nichts. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat nicht einmal zu einer Sitzung der Gemeindefinanzkommission eingeladen. Es verstärkt sich der Eindruck: Die Bundesregierung will das Problem aussitzen.
Die Landesregierung ihrerseits hat im vergangenen Jahr die Mittel für die Kommunen um jährlich 300 Mio Euro aufgestockt. Sie ist bereit, noch einmal 300 bis 400 Mio Euro in die Hand zu nehmen, um den Kommunen mit den größten finanziellen Problemen unter die Arme zu greifen.
Sie tut dies, obwohl sie angesichts der Defizite im Landeshaushalt kaum noch eigene Handlungsspielräume hat. Mehr an Hilfe für die Städte kann sie nicht leisten. Sie wird zwar ihre eigenen Sparbemühungen nochmals verstärken, sie wird dies aber vor allem tun, um die Verschuldung des Landes zurückzuführen.
Die Landesregierung steht zu ihrer Verpflichtung, einen gerechten kommunalen Finanzausgleich zu gewährleisten. Die jüngsten Änderungen sind das Ergebnis einer Aktualisierung der Datenbasis. Wurden bis 2010 die Mittel im Finanzausgleich noch auf der Grundlage der Finanzstatistik 1999 verteilt, ist ab 2011 die Finanzstatistik des Jahres 2008 maßgeblich.
Allein die Sozialausgaben der Kommunen haben sich seit 1999 um mehr als 50 % erhöht. Es ist leicht nachzuvollziehen, dass die Kommunen mit hohen Soziallasten darauf bestehen, dass diese Belastungen im Finanzausgleich angemessen berücksichtigt werden. In Kommunen mit geringerer Arbeitslosigkeit führt dies im Gegenzug zu geringeren Schlüsselzuweisungen.
Das ist ein gerechtes System, auch wenn es das Grundproblem nicht löst. Dazu noch ein Zitat aus dem von der CDU mitgetragenen Beschluss des Landtages vom 29. Oktober: „Nur eine auskömmliche Beteiligung des Bundes an den Soziallasten bietet eine klare Perspektive zum Abbau des strukturellen Defizits mit dem Ziel des Haushaltsausgleichs bei den Städten.“ Das Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 kann die Ausfallbürgschaft für den Bund nicht übernehmen.