Plettenberg. .

Mit einer Satzung für die Dichtheitsprüfung von privaten Abwasseranlagen verschafft die Stadt Plettenberg Hauseigentümern Klarheit über die Frist, in der die durch das Landeswassergesetz vorgeschriebene Prüfung durchgeführt werden muss.

Je nach Ortslage wird die Prüfung frühestens im Jahr 2013, spätestens 2023 fällig.

Die Fristenregelung orientiert sich an den Zeiträumen, in denen die Stadt die öffentlichen Kanäle untersuchen muss. Durch die gebietsweise Anpassung der Untersuchungstermine ist die Streckung der Fristen für die Grundstückseigentümer möglich. Der Gesetzgeber hatte als spätesten Termin den 31. Dezember 2015 festgelegt.

Liste der Grundstücke
soll ins Internet

Damit die Grundstückseigentümer klar erkennen können, wann ihr Grundstück überprüft werden muss, ist es vorgesehen, eine Liste mit Straßennamen und Untersuchungsjahr im Internet zu veröffentlichen. Der Entwurf der Liste kann bereits auf dem Internetportal eingesehen werden.

Durch die Koordinierung der Prüfungen erwartet die Stadt auch Einsparpotenzial für den einzelnen Eigentümer. Die Kosten für die in Plettenberg ausreichende Überprüfung per Kamerabefahrung liegen laut NRW-Umweltministerium zwischen 300 und 500 Euro/Grundstück. Die Reparaturkosten bei Schäden, die Fachleute bei bis zu 90 Prozent der privaten Abwasseranlagen vermuten, richten sich nach der Länge und Lage der Leitungen.

Im Vorfeld der Kanaluntersuchung werden die betroffenen Eigentümer jeweils zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Im Rathaus soll zudem eine Koordinationsstelle eingerichtet werden, damit die Eigentümer einen greifbaren Ansprechpartner haben.