Unna. .
Letzte, nicht unerhebliche Zweifel blieben, so dass ein Freispruch vom Vorwurf einer Straßenverkehrs-Gefährdung nahe lag. Letztlich hatte der 18-jährige Abiturient aber 400 Euro an den ADAC zu zahlen, damit das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde.
Eingeleitet hatte er seinen Unfall im Oktober 2010 auf der Autobahn A2 unweit der Abfahrt Beckum, als er seinen Golf zunächst auf den Grünstreifen setzte, dann gegen die Mittel-Leitplanke schleuderte und schließlich parallel dazu zum Stehen kam.
Verletzt wurden weder er noch sein Beifahrer, sein Pkw hingegen war schrottreif. Als Grund für den Unfall nannte der Polizeibericht einen „Sekundenschlaf“.
Kein Vorsatz
Da Schlaf üblicherweise auch Müdigkeit voraussetzt und die wiederum einen Grund haben muss, war als solcher schnell das Bowlingturnier ausgemacht, das der 19-Jährige Stunden zuvor in Bielefeld gespielt hatte. Allein: Kein über die Maßen ermüdender Einsatz für den turniererfahrenen Sportler aus Unna, zumal er nach neun Stunden Nachtruhe völlig ausgeruht an den Start gegangen war. Für einen Vorsatz, so das Gericht, fehlte also nachvollziehbar jedwede Voraussetzung. Warum die Juristen schlussendlich doch noch eine ebenfalls nicht nachgewiesene, schuldhafte Fahrlässigkeit erkannt haben wollen, erschloss sich ebenso wenig wie die Bitte der Anklage, die Geldstrafe „bitte nicht“ der Verkehrswacht zuzuerkennen.