Lüdenscheid. .
„Wir kopieren nichts. Die Kinder können eh noch nicht lesen.“ Auf ganz pragmatische Art und Weise vermeiden die neun städtischen Kindertagesstätten jeden Konflikt mit der Gesellschaft für musikalische Aufführung- und mechanische Vervielfältigungsrechte, besser bekannt als GEMA.
Die umstrittene Zahlungspflicht von Kindergärten gegenüber der GEMA war erst in der letzten Woche Thema der Leitungskonferenz der städtischen KiTas, berichtet Ursula Speckenbach, Abteilungsleiterin im Jugendamt, auf WR-Anfrage. Ein großes Probleme sehe sie nicht. „Wir haben noch nichts zahlen müssen. Und so soll es auch bleiben“, beschreibt sie die Marschrichtung.
Das Kopierverbot für Musikwerke, sofern Komponisten und Texter noch leben oder nicht länger als 70 Jahre verstorben sind, kollidiere nicht mit dem Alltagsbetrieb in den Kindergärten. Da gehöre Singen zwar zum Tagesgeschäft, wie Ursula Speckenbach sagt.
Singen gehört zum Tagesgeschäft
Aber eben nicht nach Noten und vom Blatt, sondern nach Anleitung durch die Erzieherinnen, die die Lieder mit den Kindern einüben.
Problematisch können dagegen öffentliche Veranstaltungen wie Martinszüge oder Weihnachtsfeiern werden. Wenn da beispielsweise die Eltern mitsingen sollen, dürfen Liedtexte wie der Kindergartenhit „In der Weihnachtsbäckerei“ von Rolf Zuckowski nicht einfach vervielfältigt und verteilt werden. Denn dann wären sofort 56 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer an die GEMA zu entrichten.
Inakzeptabel findet der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen die Belastung von Kindertagesstätten durch Zahlungspflichten, etwa für eingeprobte weihnachtliche Musikaufführungen von Kindern für deren Eltern. Eine derartige Belastung stünde im eklatanten Widerspruch zum häufig betonten Bildungsauftrag auch der vorschulischen Erziehungseinrichtungen, meint der Städte- und Gemeindebund. Vorführungen vor den Eltern seien „gerade für kleine Kinder bedeutsam und kein tauglicher Ansatz zum Abkassieren.“