Altena. .

Sturzbesoffen war ein 46-jähriger Altenaer der Polizei auf einem Mofa direkt in die Arme gefahren. Jetzt stand der einschlägig Vorbestrafte vor dem Amtsgericht.

Am späten Nachmittag des 13. Oktober vergangenen Jahres hatte sich der Altenaer auf sein Mofa gesetzt und Gas gegeben. In der Lenneuferstraße war es dann zu einer Begegnung mit der Polizei gekommen und der „Ausflug“ hatte ein jähes Ende gefunden. Ein Alkoholtest eine gute Stunde später hatte ihm stolze 2,76 Promille attestiert.

Vor Gericht präsentierte sich der Alkoholsünder jetzt erstaunlich gelassen. Stumpf brachte er es auf den Punkt: „Ich war besoffen, die haben mich angehalten.“ Dann gönnte er dem Gericht wenigstens eine kleine Erläuterung. Er habe bereits morgens wegfahren wollen, da sei das Mofa nicht angesprungen. Dann habe er sich einen getrunken. Später sei das Mofa doch noch angesprungen. Also sei er losgefahren. Auf Nachfrage von Richter Dirk Reckschmidt versicherte der Altenaer, er habe am Vortag zuletzt getrunken, sei also nüchtern genug. Auch gab er zu: „Ich habe schon lange keinen Führerschein mehr.“ Ebenso gleichgültig äußerte er sich zu seinen Trinkgewohnheiten: „So lange Geld da ist, wird gesoffen.“

Der Vertreter der Anklage formulierte es in seinem Plädoyer treffend: „Es handelt sich hier nicht um einen Fahrer, der getrunken hat, sondern um einen Trinker, der mal wieder gefahren ist.“

Der Prozess endete letztlich mit drei Monaten Haft auf Bewährung und 100 Sozialstunden. Ferner ordnete das Gericht eine einjährige Sperrfrist zur Neuerteilung einer Fahrerlaubnis an und verhängte ein dreimonatiges Fahrverbot, das auch das an sich nicht führerscheinpflichtige Mofa des Altenaers betrifft. Ihm schien es recht zu sein. Sein Urteil ist bereits rechtskräftig.