Holzwickede. .

Darauf, dass die Schulen der Gemeinde in gutem Allgemeinzustand sind, ist man im Rathaus stolz. Was die Alarmierungsmöglichkeiten im Brand- und Amokfall angeht, liegt in den Schulen jedoch einiges im Argen.

Allein im Schulzentrum wird die Gemeinde hier näch-stes Jahr 60 000 Euro für Nachbesserungen in die Hand nehmen - auch auf Druck der Schulleiter. Und die Grundschulen sind dabei noch ganz außen vor. Um sie mit optimalen Voraussetzungen auszustatten, wären noch einmal mindestens 150 000 Euro nötig, schätzt die Verwaltung. Doch dafür fehlt das Geld.

Die Ausgangslage ist unübersichtlich. Grundsätzlich muss zwischen Feueralarm und einem Alarm in Amoklagen unterschieden werden.

Feueralarm: Hier sollten in allen Schulen Alarmanlagen bestehen, deren Signal sich vom Pausensignal unterscheidet. Im Schulzentrum gibt es diese auch. Alarmiert werden immer beide Schulen. Ausnahmen: Im später erbauten Schulpavillon sowie in der kleinen Sporthalle ist der Feueralarm nicht zu hören.

Kein Alarm in Pavillon und Sporthalle

Dieses Problem ist der Gemeinde seit Jahren bekannt. Aus Sicht der Schulleitung wäre es notwendig, dass auch in den Pavillons und der Sporthalle alarmiert werden kann.

In den Grundschulen gibt es vergleichbare Defizite. Die Dudenrothschule hat gar keine Brandmeldeanlage im Altbaubereich, bestätigt Bernd Rafflenbeul, zuständig im Bauamt. Er und seine Kollegin Andrea Weßling-Benkhoff, die für das Schulzentrum zuständig ist, verweisen allerdings darauf, dass in allen Schulen die Brandalarmierungsmöglichkeiten „den gesetzlichen Vorschriften entsprechen“ und auch „alle gesetzlichen Auflagen erfüllt“ werden. Außerdem habe die Gemeinde seit 1998 auch rund 200 000 Euro in Brandschutzmaßnahmen an den Schulen investiert.

Unmittelbaren Handlungsbedarf sieht auch Udo Detmar von der Brandschutzdienststelle des Kreises Unna nicht. Die gesetzlichen Mindestanforderungen an den Holzwickeder Schulen seien erfüllt - auch wenn einschlägige Schulerlasse weitergehende Empfehlungen machen. „Alle Schulen werden begangen und können betrieben werden. Federführend ist hier die Bauaufsicht zuständig. Letztlich verantwortlich ist aber immer der Schulträger und damit der Bürgermeister.“

Amokalarm: Verkompliziert wird das Thema durch die Alarmierungsverordnung für Schulen im Amokfall, die nach den schlimmen Erfahrungen in Erfurt und Winnenden vom Gesetzgeber erlassen wurden. Danach sollte ein Amokalarm grundsätzlich anders als im Brandfall erfolgen: per Mikrofondurchsage in jeden Klassenraum. Die Schüler sollen gezielt gewarnt werden und in ihren Klassen bleiben, sich auch einschließen können.

Für Grundschulen
fehlt das Geld

Im Schulzentrum kann im Amokfall allenfalls getrennt für Hauptschule oder Gymnasium alarmiert werden. Das Problem: Das Gymnasium nutzt acht bis neun Klassen im Hauptschulgebäude, die nicht per Durchsage erreichbar sind. Vom Pavillon und der Sporthalle ganz zu schweigen. Die einfachste Lösung, ein Telefonanruf, scheidet aus, da die Telefone nicht durchgehend besetzt sind. Es müssten neue Verkabelungen verlegt oder die vorhandenen Internetleitungen genutzt werden, um beide Schulen alarmtechnisch zu vernetzen.

Beides ist technisch aufwendig und teuer. „Was wir machen werden, ob Sirenen, Mikrofonanlagen oder Schließsysteme, ist noch offen“, meint Andrea Weßling-Benkhoff. „Wir betreten da auch Neuland.“ Die Maßnahmen sollen noch mit den Schulen abgestimmt werden.

Bei der Amokalarmierung sind die Grundschulen außen vor. „Das Thema ist aber nicht vom Tisch“, versichert Bernd Rafflenbeul. „Wegen der finanziellen Situation der Gemeinde sind bestimmte Dinge momentan aber nicht zu realisieren.“