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Um die eigene Kasse etwas aufzubessern, hatte ein 27-jähriger Altenaer bei eBay Ware feilgeboten, die tatsächlich gar nicht existiert hatte. Gestern stand er wegen Betrugs in zwei Fällen vor dem Amtsgericht.

Über das Internet-Auktionshaus eBay hatte der Altenaer im April zwei Computer feilgeboten. Zwei Käufer hatten zugeschlagen und die Hardware ersteigert. Im guten Glauben hatten sie insgesamt knapp 700 Euro auf das Konto des Anbieters überwiesen und dann auf die Lieferung ihrer „Schnäppchen“ gewartet. Vergeblich: Die Computer gab es in der Realität gar nicht. Beide Vorfälle waren zur Anzeige gekommen.

Gestern saß der mutmaßliche Verkäufer auf der Anklagebank und beteuerte zunächst seine Unschuld. Er wisse gar nicht, wer die PCs bei eBay eingestellt habe. Was den unerwarteten Geldsegen auf seinem Konto betraf, hatte er ebenfalls eine Erklärung parat: Er habe nicht darauf geachtet, wie viel er von seinem Konto abgehoben und ausgegeben habe. Sein Rechtsanwalt indes erklärte, ein Freund des Angeklagten habe am Vortag 700 Euro zum Begleichen der Schulden auf sein Konto überwiesen.

Die überraschende Wende folgte nach einer kurzen Unterbrechung des Prozesses. Der Altenaer präsentierte sich plötzlich geständig. Eine weise Entscheidung: Sicherlich mit Blick auf die wenn auch späte Einsicht verurteilte das Gericht den Altenaer zu fünf Monaten Haft auf Bewährung – trotz mehrerer Vorstrafen und der Tatsache, dass es sich bei dem Angeklagten um einen „Bewährungsversager“ handelte. Dem entsprechend deutlich fiel die Urteilsbegründung von Richter Dirk Reckschmidt aus: „Sie bekommen hier noch eine Bewährung, hinter der viel Hoffnung steht. Dass sie die Strafe nicht absitzen müssen, müssen sie sich verdienen.“

Die Bewährungszeit beträgt fünf Jahre. Des Weiteren hat der Altenaer nun sechs Wochen Zeit, das Geld an die Geschädigten zurückzuzahlen.