Bergkamen. .

Empfindliche Strafen sprach jetzt das Jugendschöffengericht Unna gegen zwei so genannte Ultras des BVB Borussia Dortmund aus, die außerhalb des Spielfeldes böse Foul spielten und hinterrücks nachtraten.

Dank ihrer Jugend kamen sie zwar mit jeweils einer „tiefgelben“ Karte davon, müssen aber ein sattes Schmerzensgeld in Höhe einer Dauerkarte ausgerechnet an einen Schalker aus Bergkamen zahlen.

Von einst fanatischer und untrennbarer Anhängerschaft beider zu ihrer Borussia sind gerade noch zwei unscheinbare gelb-schwarze Freundschaftsbänder am rechten Handgelenk von Roman W. (17, alle Namen geändert) geblieben, weil: „Das war nicht gut für meine Zukunft.“ Seinen Freund, Kevin G. (19), der mit ihm die Bank vor Gericht teilte, hat seine Subkultur längst auf eine harte Bewährungsprobe gestellt. Zuletzt, weil er schon vor dem Schalkespiel im Februar 2009 in Gelsenkirchen randalierte. Drei Jahre Stadionverbot (bundesweit, versteht sich) und 90 Sozialstunden. Roman W. trat damals einem bereits auf dem Boden liegenden Polizeibeamten gegen den Kopf. Allein dessen Helm verhinderte Schlimmeres.

Ohne jedweden Schutz sah sich der heute 22-jährige Schalkefan aus Bergkamen ausgesetzt, der vor fast genau einem Jahr nach sieben S04-Siegen ausgerechnet gegen Borussia Mönchengladbach die erste Heimniederlage (0:1) hatte hinnehmen müssen und anschließend Trost bei seiner Freundin in Holzwickede suchen wollte. Mit ihm in der Eurobahn saßen Roman und Kevin, die gerade mit einem 2:1-Sieg aus Hoffenheim kamen. Denen hätte es nur zu gut gepasst, mit einer „Trophäe“ zu den Ihren zurück zu kehren. Also sollte der Schalker seiner blau-weißen Devotionalien beraubt werden. Der aber hielt im Zug hartnäckig an seinem Schal fest, so dass es die Ultras auf dem Bahnhof Holzwickede noch einmal mit Gewalt versuchten. Vergeblich. Der Bergkamener behielt seinen Schal, bekam dafür aber noch ein paar blaue Flecken hinzu.

Noch Jugendstrafe

Nach den Buchstaben des Gesetzes eine „versuchte räuberische Erpressung“, für die Erwachsene im günstigen Fall eine zweijährige „Sperre“ auf Bewährung bekommen. Dank ihrer Jugend und „Reifeverzögerungen“ urteilte das Jugend-Schöffengericht Unna unter Vorsitz von Birgitt Vielhaber-Karthaus in Abstimmung mit der Gerichtshilfe nach Jugendstrafrecht und ließ beide mit Sozialarbeit und Betreuung davonkommen. Am meisten schmerzen wird die Borussen-Ultras allerdings das Geld, das sie dem Schalker aus Bergkamen werden zahlen müssen, der damit ohne Probleme seine nächste Dauerkarte finanzieren kann. Umso überraschender vernahm der das Urteil ebenso regungslos wie die Anmerkung von Staatsanwältin Hast, die zu Fairness aufforderte, „auch wenn Borussia jetzt Meister wird“.