Lüdenscheid/Schwerte..

Das Urteil im Fall des Mordes an der A 45 ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des 20-jährigen Angeklagten als unbegründet verworfen. Die Kammer geht davon aus, dass er ein Mittäter auf dem Rastplatz Sterbecker Siepen war.

Das Jugendschwurgericht hatte den Cousin des Opfers aus Schwerte, die 20-jährige Iptihal Z., in einem Indizienprozess nach 23 Verhandlungstagen im Januar dieses Jahres zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt.

Das Urteil ist rechtskräftig: Ezzedin A. wurde zu einer Haftstrafe von 14 Jahren verurteilt. Foto: Volker Hartmann/ddp
Das Urteil ist rechtskräftig: Ezzedin A. wurde zu einer Haftstrafe von 14 Jahren verurteilt. Foto: Volker Hartmann/ddp © Unbekannt | Unbekannt

Nach den Feststellungen der Kammer hatte Ezzedin A. das Opfer am 31. August. 2008 in Lüdenscheid auf dem Rastplatz Sterbecker Siepen an der A 45 gemeinsam mit dem nach wie vor flüchtigen Hussain K. aus niedrigen Beweggründen erschossen. Vorausgegangen war dem ein Familientribunal, welches den Tod des Opfers beschlossen und die Angeklagten als Vollstrecker auserkoren hatte. Als Motiv sah die Kammer die westlich orientierte Lebensweise des Opfers an, die die übrige Familie abge-lehnt und als Ehrverletzung angesehen habe.



Onkel gab tödlichen Schuss ab

Die Einlassung des Angeklagten hielt die Kammer für widerlegt, weil sie bereits in sich widersprüchlich war und zudem nicht in Einklang mit Verbindungsdaten von Mobiltelefonen, dem Obduktionsergebnis und dem Spurenbild am Tatort stand. Zu seinen Gunsten war die Kammer davon ausgegangen, dass nicht der Angeklagte, sondern der Onkel den tödlichen Schuss in den Kopf abgegeben hatte. Gleichwohl ist sie von einem gemeinsamen Tatplan und damit einer Mittäterschaft ausgegangen.

Da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt Heranwachsender war, hatte die Kammer gemäß § 106 Abs. 1 Jugendgerichtsgesetz eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren statt einer lebenslangen Freiheitsstrafe verhängt. Dieses Urteil ist jetzt rechtskräftig.