Wenn der Beigeordnete Gerd Baumeister, selbst Jurist, von einem „Rechtsanwendungsfehler“ spricht, ist das sehr gelinde formuliert. Dem Gericht war es ein spürbares Bedürfnis, das Vorgehen des Ausländeramtes in unüblicher Schärfe unter öffentlicher Beteiligung anzuprangern.

Der erhebliche finanzielle und große persönliche Schaden bei den Betroffenen wäre noch entschuldbar als Einzelfall, wenn es denn einer wäre. Doch Kritik an den Entscheidungen dieses Ausländeramtes gibt es seit Jahren. Der Richterspruch ist auch deshalb bedeutsam, weil die Behörde Hinweise auf anderslautende Entscheidungen in Nachbarstädten immer mit dem Hinweis konterte, dann könnten diese wohl nur rechtswidrig sein. Nur wir sind schlau, alle anderen haben keine Ahnung, so der Tenor.

Eine verbesserte Kontrolle der Entscheidungen hat der Rechtsdezernent angekündigt. Nach einer Entscheidung, bei der auch für Laien ersichtlich gegen fast alle relevanten Gesetze verstoßen wurde, darf bezweifelt werden, ob das aus eigener Kraft möglich ist.