Werdohl/Hagen. .

Mit sechs Jahren und sechs Monaten Haft endete am Freitag das Verfahren gegen den 38-jährigen Werdohler, der einen brutalen Übergriff auf die Tochter seiner Lebensgefährtin gestanden hatte. Die 1. große Strafkammer des Hagener Landgerichts wertete seine Tat als besonders schwere Vergewaltigung und als Missbrauch Schutzbefohlener.

In ihrem Plädoyer sprach die Vertreterin der Anklage gestern Morgen Tacheles: „Es war ein grauenvolles Erlebnis für das Mädchen, das ihn als Vater gesehen hat. Es war ein zweistündiges Martyrium der Gewalt.“ Der Werdohler habe durch diesen massiven Vertrauensbruch schwere Schuld auf sich geladen. Sie beantragte sieben Jahre Haft. Opferanwalt Dominik Petereit erklärte, der Angeklagte habe die 16-Jährige nicht nur physisch, sondern insbesondere psychisch verletzt. Durch sein langes, beharrliches Leugnen habe er einen Bruch der Familie verursacht. „Letztendlich ist die Familie durch diese Tat auseinander gebrochen“, so Petereit, der sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft hinsichtlich der Strafhöhe anschloss. Eine verminderte Schuldfähigkeit im Hinblick auf den Kokain-Konsum des Werdohlers sahen Anklage und Nebenklage nicht.

Anders Verteidiger Andreas Trode: Er sprach sich für die Annahme einer verminderten Schuldfähigkeit und für eine Unterbringung im Drogenentzug aus. Trode beantragte vier Jahre und neun Monate Haft. Sein Mandant beteuerte unter Tränen: „Ich bereue, was vorgefallen ist.“

Drei Stunden später fiel das Urteil. Der Werdohler wirkte wie versteinert, hielt sich eine geballte Faust vor den Mund, sah nach unten. Später stützte er sein Kinn in eine Hand, sein Blick ging ins Leere. Seinen Angehörigen war tiefe Betroffenheit anzumerken.

Das Gericht sah die Schuldfähigkeit keinesfalls als vermindert an. Der 38-Jährige sei Herr seiner Sinne gewesen. Er habe die Übergriffe in der Tatnacht mit anderen Geräuschen überdeckt, habe später normale Gespräche geführt und auch seine Kollegen hätten nichts Auffälliges bemerkt.

Zu seinen Gunsten ging die Kammer von einer drogenbedingten Enthemmung aus. Auch sprach sein Geständnis für ihn. Damit habe er dem Opfer eine belastende Aussage vor Gericht erspart und gezeigt, dass die 16-Jährige nicht gelogen habe. Zudem habe er das Verfahren dadurch erheblich verkürzt. Gegen ihn spräche die große Angriffsintensität, so die Vorsitzende Richterin Heike Hartmann-Garschagen.

Auf Nachfrage der WR kündigte Verteidiger Andreas Trode an, Revision einzulegen.