Kreis Unna. .

2009 verunglückten im Kreis Unna (ohne Lünen) 190 Fahrer von motorisierten Zweirädern bei Verkehrsunfällen. Gerade 15- bis 24-Jährige gehören zu der Gruppe, die immer wieder an teilweise folgenschweren Verkehrsunfällen beteiligt ist. Die Kreispolizeibehörde Unna führte daher in den vergangenen Tagen gezielte Kontrollen motorisierter Zweiräder in Selm, Schwerte, Bergkamen und Unna durch.

Mit einem Rollenprüfstand samt Drehzahlmesser konnte die Kreispolizeibehörde Unna direkt vor Ort die erreichte Geschwindigkeit messen. Die Bilanz bei der Motorrad-Kontrolle in dieser Woche: insgesamt 20 Strafanzeigen.

20 Strafanzeigen gab es in den letzten Tagen wegen frisierter Zweiräder.
20 Strafanzeigen gab es in den letzten Tagen wegen frisierter Zweiräder. © WR

In Selm wurden am Mittwoch insgesamt 34 Kleinkrafträder überprüft. Davon waren 26 ohne Beanstandungen. 8 Fahrzeuge waren zuvor manipuliert worden. Ein Mofa 25 wurde mit 73 km/h gemessen. Bei der Kontrollaktion in Selm wurden 8 Strafanzeigen gefertigt wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, 2 Mängelkarten wurden ausgestellt, 7-mal musste die Weiterfahrt untersagt werden. Ein Kleinkraftrad wurde sichergestellt.

Strafanzeigen in Schwerte, Bergkamen und Selm

In Schwerte wurden am Donnerstag drei manipulierte Motorroller festgestellt. Ein Mofa 25 wurde bei der Überprüfung mit erschreckenden 85 km/h gemessen. Es wurden drei Strafanzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erstattet.

In Bergkamen wurde am Donnerstag ein Mofa 25 mit 81 km/h gemessen. In Selm wurde am gleichen Tag ein Mofa 25 mit 62 km/h gemessen. Gegen beide Fahrzeugführer wurde Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erstattet.

Weitere Kontrollen

Bei der Kontrollaktion am Schulzentrum in Unna wurden am Freitag insgesamt 7 Strafanzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gefertigt. In vier Fällen musste die Weiterfahrt untersagt werden. Ein Roller wurde sichergestellt. Ein Mofa 25 wurde bei der Überprüfung auf dem Rollenprüfstand mit 71 km/h gemessen.

Die Kreispolizeibehörde Unna wird weitere Kontrollaktion im Kreisgebiet durchführen. Zur weiteren Information: Veränderungen der Fahrzeugart, gefährliche An- und Umbauten und unzulässige Abgase und Geräuschentwicklungen führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis dürfen generell nicht im öffentlichen Verkehrsraum geführt werden. Ein Verstoß wird in der Regel geahndet mit einem Bußgeld, Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei sowie einer zusätzlichen Nachschulung für Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe.

Harte Konsequenzen

Härtere Konsequenzen drohen bei den, insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen beliebten leistungs- und geschwindigkeitssteigernden Veränderungen. Neben dem Erlöschen der Betriebserlaubnis droht zusätzlich eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Beispiel: Verstärkt man die Leistung eines Mofas, für das grundsätzlich nur eine Prüfbescheinigung gefordert wird, von erlaubten 25 km/h auf 35 km/h, so ist der entsprechende Führerschein erforderlich.

Auswertung im Polizei-Bulli. Fotos: Jens Schopp
Auswertung im Polizei-Bulli. Fotos: Jens Schopp © WR

Führen die Veränderungen am Kleinkraftrad zu einer Leistungssteigerung, ist bei fehlender oder unzureichender Fahrerlaubnis der Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erfüllt. Als Folge droht ein Strafverfahren gegen den Fahrzeugführer, Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei sowie ein Verfahren wegen möglichen Verstoßes gegen die Abgabenordnung sowie das Pflichtversicherungsgesetz.

Ermittlungen möglich

Darüber hinaus kann es zu einem bösen Erwachen kommen, wenn später der Autoführerschein erworben werden soll. Bei einer eventuellen Vorbelastung können sich Probleme bei der Erteilung der Fahrerlaubnis ergeben.

Wichtig für Eltern oder Personen, die ihr Kleinkraftrad regelmäßig ihren Kindern bzw. im Bekanntenkreis zur Verfügung stellen oder sich selbst ein solches leihen: Sind Fahrer und Halter nicht identisch, wird gegen beide ermittelt. Im Sinne der Verkehrssicherheit sollte man bedenken, dass unvorschriftsmäßige Veränderungen des Fahrzeugzustands die eigene Gesundheit sondern auch die anderer Verkehrsteilnehmer gefährden können. Unerlaubte Manipulationen sind kein Kavaliersdelikt!