Neuenrade/Altena. .
Ein 25-jähriger Neuenrader stand am Dienstag wegen Drogenhandels im großen Stil vor dem Altenaer Amtsgericht. Letztlich konnte ihm nur ein Tatvorwurf nachgewiesen werden, doch auch der reichte für eine spürbare Strafe.
Im Zeitraum zwischen Oktober 2006 und Juni 2009, so der ursprüngliche Vorwurf, sollte der Neuenrader einen „Kunden“ in 775 Fällen mit Marihuana beliefert haben.
Doch hatte der vermeintliche Abnehmer den Angeklagten bei der Polizei noch schwer belastet und behauptet, der 25-Jährige habe ihm den Stoff verkauft, klang dessen gestrige Version im Zeugenstand etwas anders. Nun erklärte er plötzlich, er habe zwar bei dem Angeklagten gekauft, allerdings lange vor der Zeit, die in dem Verfahren zur Debatte stehe. Im Tatzeitraum habe er sein Gras an anderer Stelle erworben.
Die Mutter des Zeugen berichtete zwar von einer Drohung gegen ihren Sohn und betonte, der verlasse aus Angst das Haus gar nicht mehr. Wer die Drohung ausgestoßen haben sollte, konnte sie jedoch nicht sagen. Und: Ihr Sohn wollte ihre Aussage auch nicht bestätigen. Unter diesen Voraussetzungen blieb dem Gericht nichts anderes übrig, als das Verfahren im Hinblick auf diese Fälle einzustellen.
Einzelportionen und Feinwaage gefunden
Allerdings gab es am Dienstag einen weiteren Anklagepunkt. Bei einer Durchsuchung der Wohnung des 25-jährigen Neuenraders im November vergangenen Jahres waren Ermittler fündig geworden: 75 Gramm Marihuana in Einzelportionen, 1000 Tütchen zum Verpacken des Stoffs sowie eine Feinwaage. Mit diesem weiteren Vorwurf konfrontiert, beteuerte der Angeklagte, das Gras sei für ihn selbst und für Freunde gedacht gewesen.
Aber das nahm ihm Richter Dirk Reckschmidt nicht ab: „Wer selbst konsumiert, der verpackt die Drogen nicht so fein säuberlich. Dieses Vorgehen kann nur dem Handeltreiben gedient haben.“
Dem entsprechend deutlich fiel das Urteil aus: ein Jahr und sechs Monate Haft auf Bewährung.