Werdohl/Hagen. .

Brutal soll sich ein 38-jähriger Werdohler an der 16-jährigen Tochter seiner Lebensgefährtin vergangen haben. Seit Dienstag muss er sich wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Missbrauchs Schutzbefohlener und Körperverletzung vor dem Landgericht Hagen verantworten. Er begegnet den Vorwürfen mit Schweigen.

In den frühen Morgenstunden des 25. März, so die Anklage, war es in der Wohnung der Familie in Werdohl zu dem bitteren Vertrauensbruch gekommen: Gegen 4 Uhr morgens soll der 38-Jährige plötzlich im Zimmer des Mädchens gestanden haben, der 16-Jährigen ein Küchenmesser an den Hals gehalten und sie mit dem Tod bedroht haben. In dieser Zwangslage soll er sein Opfer zu mehreren sexuellen Handlungen genötigt haben – in ihrem Zimmer, aber unter anderem auch im Flur.

Die Geschädigte hatte bei den Übergriffen Schmerzen beklagt und Verletzungen erlitten. Ihr mutmaßlicher Peiniger sitzt seit dem 26. März in Untersuchungshaft.

Nach einem Gespräch zwischen den Verfahrensbeteiligten erklärte Verteidiger Andreas Trode vor Gericht, der Angeklagte werde sich nicht äußern. Die WR hatte Gelegenheit, mit dem Anwalt des Werdohlers zu sprechen.

„Mein Mandant schweigt der Öffentlichkeit gegenüber, wird sich aber gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen, der ihn im Hinblick auf seine Schuldfähigkeit untersucht, umfassend einlassen. Mein Mandant bestreitet die Vorwürfe: Er hat dem Mädchen nie etwas getan“, so Trode. Sein Mandant sitze seit sechs Monaten in U-Haft. „Er leidet sehr, ist schwer haftempfindlich.“ Dann fügt der Verteidiger hinzu: „Ich kann mir vorstellen, dass dieses Verfahren einige Überraschungen mit sich bringt.“ Näher ausführen wollte Trode dies nicht.

Opfer, ihre Mutter und Therapeutin sagen aus

Die 1. Große Strafkammer hat bislang sechs Verhandlungstage anberaumt. Das Verfahren wird am Donnerstag fortgesetzt – unter anderem mit den Aussagen der mutmaßlich Geschädigten, ihrer Mutter und einer Therapeutin. Was die Aussage des möglichen Opfers betrifft, kann mit dem Ausschluss der Öffentlichkeit gerechnet werden.