Essen. .

Das Oberlandesgericht Hamm (OLG), das ein Bandidos-Mitglied aus dem Dienst als Gerichtsvollzieher entfernen wollte, ist vor Gericht erneut gescheitert.

Der 49-Jährige darf deshalb weiterhin für das Amtsgericht Essen als Gerichtsvollzieher arbeiten. Anfang des Jahres war bekannt geworden, dass er sein Haus den in eine tödliche Schießerei verwickelten Duisburger Bandidos als Vereinsheim vermietet hatte. Das OLG als Dienstherr sah durch seine Nähe zu den Bandidos das Ansehen der Beamtenschaft in Gefahr und versetzte ihn in den Innendienst. Sein Rechtsanwalt Volker Schröder reichte dagegen Klage ein und siegte vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Es sprach von einer „Sippenhaft“, wenn man ihm die Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Organisation vorwerfe. Das OLG legte Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster ein. Gleichzeitig verlangte es, den 49-Jährigen bis zur endgültigen Entscheidung wieder in den Innendienst zu versetzen. Doch da machten die Richter in Münster nicht mit: Ein gravierender Ansehensverlust der Justiz in der Öffentlichkeit drohe nicht.