Essen. .

Vor dem Landgericht Essen musste am Dienstag ein Mord-Prozess unterbrochen werden. Der Grund: Es gibt Zweifel, ob die Hauptverdächtige verhandlungsfähig ist. Sie soll die 23-jährige Verlobte ihres Bruders erstochen haben.

Die Hauptverhandlung im Mord-Prozess vor dem Essener Landgericht ist am Dienstag nach knapp zwei Stunden unterbrochen worden. Das Gericht konnte nicht klären, ob die Angeklagte verhandlungsfähig ist. Gleich zu Beginn der Verhandlung hatte ihr Rechtsanwalt deutlich gemacht, dass seine Mandantin laut einem Gutachten nicht in der Lage sei, der Verhandlung zu folgen.

Zwei befragte Gutachter äußerten zu der Verhandlungsfähigkeit der angeklagten Deutsch-Irakerin unterschiedliche Meinungen. Der Gutachter bescheinigte ihr trotz einer vorliegenden schizophrenen Psychose „keine Beeinträchtigung der Verhandlungsfähigkeit“. Sie höre zwar Stimmen und habe auf deren Anweisung hin sogar einen Selbstmordversuch während ihrer Untersuchungshaft begangen, sei aber in medikamentöser Behandlung und in der Lage, etwa eine Anklageschrift zu verstehen.

Nach Meinung des Sachverständigen der Universität Duisburg-Essen ist bei diesem Krankheitsbild allerdings durchaus eine Beeinträchtigung gegeben. Allerdings seien die vor Gericht beschriebenen Symptome der Angeklagten zumindest teilweise „absolut untypisch“, so der Gutachter. Es stelle sich die Frage, ob die Psychose der Frau möglicherweise simuliert sei.

Stimmen im Kopf

Um dies zu klären, verständigte sich das Gericht darauf, zwei weitere Ärzte zu hören. Der nächste Verhandlungstermin wurde für den 1. September um 9.00 Uhr angesetzt. Zur Verhandlung am Dienstag waren auch die Mutter der Getöteten sowie ihre Schwester anwesend.

Der Angeklagten wird vorgeworfen, im Februar 2010 ihre 23-jährige Freundin und Verlobte ihres Bruders mit einem Küchenmesser in deren Wohnung umgebracht zu haben. Die Angeklagte bestritt die Tat bisher und beschuldigte ihren Bruder. In einem Gespräch mit einem behandelnden Psychologen, das Gegenstand der Verhandlung war, hatte sie allerdings auch von einer Stimme in ihrem Kopf gesprochen, die ihr die Tat befohlen habe.

Auslöser für den tödlichen Angriff soll laut Anklage ein Streit zwischen der Familie der mutmaßlichen Täterin und dem Opfer gewesen sein. Die Angeklagte sollte vermutlich die Hochzeit zwischen ihrem Bruder und der Frau verhindern, da Gerüchte auf eine frühere Abtreibung der Frau hindeuteten. Als sowohl der Bruder als auch das Opfer ablehnten, ihre Beziehung zu beenden, soll die Angeklagte die fliehende Frau mit mehr als 20 Stichen in Rücken, Brust und Hals getötet haben. Die Getötete hinterließ eine damals vierjährige Tochter aus einer früheren Beziehung. (ddp)