Kamen. .

13 Monate ist es her, da sich in Wasserkurl – ausgelöst durch eine Geothermie-Bohrung – der Erdboden auftat, ein Bagger im Krater versank und Erderschütterungen in einem Durchmesser von mehreren hundert Metern auftraten. In der Folge mussten Menschen ihre Häuser verlassen, wurden Hauswände abgestützt und sind seither sechs Häuser schwer beschädigt oder teilweise unbewohnbar geworden.

870 000 Euro Schaden

Für die Verwaltung war stets klar: Sie wollte den Schaden für die geschädigten Hausbesitzer – vor allem für die fünf Hauptbetroffenen – so gering wie möglich halten. Sie will aber auch eine Entschädigung für die eigenen Kosten geltend machen.

Das Unglück kostete die Stadt bislang rund 870 000 Euro. Geld des Steuerzahlers, das sie sich natürlich zurückholen möchte. Wobei 50 Prozent des Betrags bereits refinanziert sind vom NRW-Innenministerium. Gestern nun erklärte die Stadt in einem Pressegespräch, dass sich Verwaltung und Betroffene außergerichtlich einigen wollen. Auf der einen Seite würde sich ein zivilrechtliches Verfahren ewig lang hinziehen, erklärte Bürgermeister Hermann Hupe. Überdies ist es teuer. Auf der anderen Seite würde durch ein langwieriges Verfahren auch die Unsicherheit bei den Geschädigten anhalten.

Und so will sich die Stadt mit den Hauptbetroffenen des Unglücks und deren Anwälten an einen Tisch setzten und die Interessen bündeln. „Auch das Innenministerium geht den Weg der außergerichtlichen Lösung mit“, erklärt Hupe. Tatsache ist: Das von der Stadt beauftragte Gutachen des Geotechnikinstituts Dr. Höfer (das hatte das Bohrunternehmen als Verursacher des Erdeinbruchs ausgemacht) ist den Anwälten und Versicherungen der Betroffenen zur Verfügung gestellt worden. Die wiederum haben ein eigenes Gutachten erstellen lassen, das die Ergebnisse des Höfer-Gutachtens für unzutreffend hält. Was nach den Worten Hupes „nicht überraschend“ ist. Die fundamentalen Interessen beider Parteien seien nicht deckungsgleich.

Verschiedene Interessen

Der Bürgermeister ist optimistisch, dass sich Stadt und Betroffene sowie deren Rechtsbeistände im Oktober erstmals zusammensetzen können und die Verhandlungen dann in der ersten Hälfte des Jahres 2011 beendet sind. Auch die Versicherungen beider Parteien sind bereit, sich mit an den Tisch zu setzen. Mit dem Ziel, ein langwieriges Zivilrechtsverfahren zu vermeiden, in dem das Gericht möglicherweise ein drittes Gutachten erstellen lässt und das am Ende wahrscheinlich ohnehin mit einem Vergleich endet.