Lüdenscheid. .

Einem 55-jährigen Lüdenscheider Arzt, der sich in der Vergangenheit angeblich Patientinnen als Sex-Sklavinnen „hielt“ und folterte, hat die Bezirksregierung Arnsberg mittlerweile verboten, seinen Beruf auszuüben: Die Behörde ordnete an, dass seine Approbation widerrufen wird.

Allerdings hat der Mediziner, der in der Bergstadt eine eigene Praxis betreibt, inzwischen beim Verwaltungsgericht Rechtsmittel gegen das Berufsverbot eingelegt: Er verklagte die Bezirksregierung. Folge: Der 55-Jährige kann zunächst einmal weiterhin beruflich tätig sein, da sein juristisches Vorgehen gegen die Arnsberger Behörde aufschiebende Wirkung hat – bis Gerichte endlich Licht in die Sache gebracht haben.

Patientinnen mutmaßliche Opfer

Nach Auskunft von Klaus Buter, Sprecher des Verwaltungsgerichts Arnsberg, kann es noch Wochen oder Monate dauern, bis über die Klage des Arztes entschieden wird. Sollte das Gericht diese Klage annehmen, würde sie vor der 3. Kammer verhandelt, die sich mit dem Recht der Heilberufe befasst.

Grundsätzlich ist Sadomaso-Sex, wie ihn der Mediziner hier privat praktizierte, nicht strafbar – sofern ihn die Partner im gegenseitigen Einvernehmen ausüben. Doch offenbar rekrutierte der Arzt seine mutmaßlichen Opfer nicht nur per Internet, sondern eben auch aus dem Kreis seiner völlig ahnungslosen Patientinnen. So hatte sich 2005 eine mittlerweile 47-jährige Büroangestellte aus Lüdenscheid aufgrund eines Bandscheibenvorfalls an den Mediziner gewandt, der damals auch über vier Belegbetten im Klinikum Hellersen verfügte. Nach näheren Kontakten mit dem Arzt musste die Frau sich in psychiatrische Behandlung begeben.

Zwei Frauen erhielten Schmerzensgeld

Im Oktober 2008 saß der heute 55-Jährige dann als Beklagter vor der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hagen: Die Lüdenscheiderin hatte ihn dort auf Schmerzensgeld verklagt, eine weitere Patientin tat dies vor dem Landgericht Bochum.

Durch Vergleiche erhielten beide Frauen damals je 3000 Euro von dem Arzt – allerdings ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht“. In dem Hagener Prozess hatte der Richter die Ansicht vertreten, dass der Mediziner als Privatmann gehandelt habe – außerdem rein juristisch mit der Einwilligung der Frau. Der Arzt habe sein Behandlungsverhältnis nicht missbraucht. Ein Vertreter der Bezirksregierung saß in beiden Prozessen im Saal, die Ärztekammer wurde eingeschaltet.