Lünen/Münster. .

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hat im Kampf gegen eine Stromtrasse einen herben Rückschlag erlitten. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies eine Klage gegen die Hochspannungsleitung ab.

Herber Rückschlag für den Bund für Umwelt und Natur (BUND): Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am Donnerstag (19. August 2010) die Klage des Umweltverbandes gegen den Bau einer Hochspannungsfreileitung aus formalen Gründen abgewiesen. So lag dem Gericht keine form- und fristgerechte Einwendung des Klägers vor. Der BUND hatte nur in einer nicht unterschriebenen E-Mail Einwand erhoben. Das zeitgleich verschickte Fax sei nie angekommen.

Das Gericht ließ deshalb keine Revision zu. Gegen dieses Urteil, das laut BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen nicht mit dem europäischen Recht vereinbar sei, will der Umweltverband eine Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht in Leipzig richten. „Das Gericht soll sich auch inhaltlich mit unserem Vorhaben auseinandersetzen“, erklärte Jansen.

Zur Erinnerung: Die Klage gegen die Bezirksregierung Münster hatte zum Ziel, den Planfeststellungsbeschluss für den Bau der neuen Stromtrasse, die laut BUND mit schweren Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sei, aufzuheben. Schließlich werde der Lebensraum zahlreicher streng geschützter Fledermaus- und Vogelarten durch diese 380-Kilovolt-Leitung zerstört, so der BUND. Diese 7,6 Kilometer lange Stromtrasse würde auf dem Weg vom geplanten Eon-Kraftwerk Datteln bis in die Mengeder Heide auch auf Brambauer Gebiet verlaufen. Umweltfreundlichere Trassenvarianten waren verworfen worden.

„Die Sache ist weiterhin offen“, gibt sich BUND-Geschäftsleiter Jansen auf WR-Anfrage optimistisch, „die Stimmung ist nur kurzfristig betrübt.“