Kamen. .
Von wegen Traumurlaub. Die Leiterin der Verbraucherzentrale, Elvira Roth, kennt den Fall einer Familie, die eine Reise samt Animation – sprich: Kinderbespaßung – gebucht hatte, weil die Eltern mal ein bisschen für sich sein wollten. Vor Ort dann: weder Unterhaltung für die Kleinen noch Wasser im Hotelpool. Dafür aber Dreck am Strand.
Zum Glück war das der mit Abstand krasseste Fall, der Roth zum Thema Ferien-Malheur einfällt. Unterm Strich stellt sie fest: Ärgernis-Klassiker wie Lärm oder fehlender Meerblick sind weniger geworden – zum einen gäben sich die Veranstalter mehr Mühe, zum anderen seien Urlauber selbstbewusster geworden. Passt ihnen etwas nicht, sagen sie es gleich – und haben häufig Erfolg.
Eine entscheidende Rolle spiele längst das Internet, weiß Elvira Roth. „Die Leute buchen zunehmend eigenständig“ – das schließt Leistungsvergleiche ein, etwa, was die Qualität von Hotels betrifft. Auf der anderen Seite sei das Internet aber auch problematisch. Denn es ist schnell. „Viele denken, sie haben nach einer Buchung noch ein Widerrufsrecht“, sagt Roth. Haben sie aber nicht: Was bei Versandhausbestellungen gutes Recht ist, wird beim Buchen von Reisen und Ferienwohnungen verwehrt. Verständlicherweise – denn jedes „auf Verdacht“ gebuchte Zimmer wäre sonst tage-, wenn nicht wochenlang für andere Interessenten blockiert.
War der Urlaub eine Enttäuschung oder jedenfalls mit Macken behaftet, bietet die Kamener Verbraucherberatung den Betroffenen Informationen über ihre Rechte. Alle zwei Wochen hat zudem ein Anwalt Sprechstunde in der Beratungsstelle an der Kirchstraße – aber: Die Unterstützung der Verbraucherzentrale endet, sobald ein Streit in ein gerichtliches Verfahren mündet. Doch so weit kommt es selten. Wenn die Fachleute merken, dass sich gegen einen bestimmten Reiseanbieter Beschwerden häufen, wirkt oft schon eine Abmahnung Wunder. Andererseits: Vor allem Billigflieger zeigen sich abgebrüht. Haben sie ihren Sitz außerhalb Deutschlands, wird’s schwierig, einen Anspruch durchzusetzen. Elvira Roth: „Ohne Anwalt ist da nichts zu machen.“ Das schrecke viele Kunden, also ließen sie es bleiben. Und es gebe Airlines, die genau darauf setzten.
Jenseits aller Juristerei empfiehlt Roth: Locker bleiben – gerade in den Ferien. Natürlich: Der Fall der eingangs erwähnten Familie ist ein Hammer; keiner muss so etwas hinnehmen. Wenn aber ein Safari-Teilnehmer in seiner Unterkunft auf eine landestypische Spinne trifft und mit dem Kadi droht, hält sich Roths Mitgefühl eher in Grenzen.
Das Gleiche galt bei dem Mann, der beanstandete, der Orangensaft am Frühstücksbuffet sei aus der Flasche gewesen – er habe frisch gepressten erwartet.