Schalksmühle. .
Ein 52-jähriger Mann aus Schalksmühle stand heute (10. August) wegen fahrlässiger Körperverletzung vor dem Lüdenscheider Amtsgericht. Für ihn war der Alptraum eines jeden Autofahrers zur bitteren Realität geworden: Er hatte einen kleinen Jungen angefahren.
Um 7.15 Uhr am 19. Januar war es auf der Heedfelder Straße zur Kollision gekommen. In der nebligen Morgendämmerung hatten Fahrer und Kind einander zu spät entdeckt. Der Schalksmühler und seine Freundin waren in Richtung Lüdenscheid unterwegs gewesen. Auf Höhe einer Bushaltestelle hatte der Elfjährige die Straße überquert, um einen anderen Bus zu erreichen. Dann hatte es schon gekracht. Der Junge erlitt multiple Prellungen und eine Platzwunde an der Stirn, mehrere Zähne waren abgebrochen. Er hatte einen Tag im Krankenhaus verbracht. Die Narbe auf seiner Stirn wird nicht mehr verschwinden.
Vor Gericht erinnerte sich der Fahrer gestern: „Ich bin sehr langsam gefahren. Es war sehr dunkel und neblig. Plötzlich war er da und ist mir vor den Kotflügel gelaufen. Die Kollision war einfach nicht zu vermeiden. Aus meiner Sicht war es ein Unglück.“ Der Junge selbst habe kurz nach dem Unfall erklärt, er habe das Auto nicht gesehen. „Ich stand auch total unter Schock. Ich meine, es hätten jeden anderen Autofahrer genauso gut treffen können.“
Polizeibeamte vor Ort bestätigten, der Schalksmühler müsse langsam gefahren sein und es sei neblig gewesen. Der Elfjährige selbst konnte nicht sagen, ob er das Auto übersehen hatte, gehört habe er es nicht. Sein gleichaltriger Freund schilderte Ähnliches. Er habe den Pkw erst kurz vor der Kollision entdeckt – zu spät für eine Warnung.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft sah eine Verletzung der Sorgfaltspflicht nicht als gegeben, beantragte ebenso wie der Verteidiger einen Freispruch. Das Gericht entschied anders, verurteilte den 52-Jährigen wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 500 Euro Geldstrafe. „Der Unfall wäre schlussendlich vermeidbar gewesen bei Anwendung der notwendigen Sorgfalt“, so die Überzeugung des Richters, der gleichzeitig jedoch auch erklärte, der Fehler liege bei beiden. „Sie haben sich gegenseitig übersehen.“